Satzung
Der Bundesverband hat seine Aufgaben und Ziele in der eigenen Satzung festgeschrieben. Alle Mittel des Bundesverbandes werden nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet. Der Bundesverband ist selbstlos tätig. Er verfolgt ausschließlich gemeinnützige und mildtätige Zwecke.
Die DHAG finanziert sich aus:
- Fördermitteln der Gesetzlichen Krankenkassen gem. § 20 Abs. 4 SGB V, Projektförderung und Gemeinschaftsförderung
- Mitgliedsbeiträgen und Spenden
- Förderbeiträgen der öffentlichen Hand