Mitgliedschaften der DHAG
Einzelmitgliedschaft:
Diese Mitgliedschaft beinhaltet lediglich das jeweilige Mitglied. Dieses erhält 4 mal jährlich den Fundus, einmal pro Mitglied. Außerdem erhält das Mitglied ein Stimmrecht. Vergünstigungen, Zuwendungen laut DHAG e.V. Satzung stehen nur dieser einen Person zu. Begleiter müssen Leistungen voll bezahlen.
- Beitrag: 60€ (Mitglied)
Schüler und Studenten
Der Personenkreis erhält auf Vorlage eines gültigen Schülerausweises oder einer Immatrikulationsbescheinigung eine Beitragsreduzierung.
- Beitrag: 30€
Familienmitgliedschaft:
Diese Mitgliedschaft beinhaltet alle im Haushalt lebenden Personen, die in der Mitgliederdatei namentlich aufgeführt sind. Hierzu werden auch Betroffene gezählt, die zwecks Betreuung und Pflege nicht mehr zu Hause versorgt werden können.
Diese erhalten 4 mal jährlich den Fundus. ( einmal pro Haushalt). Außerdem erhalten die Mitglieder jeweils ein Stimmrecht. Vergünstigungen, Zuwendungen laut DHAG e.V. Satzung stehen nur den angegebenen Person zu.
- Beitrag: 90€
Sozialtarif:
Sozialtarifmitgliedschaft kann auf Antrag gegen Vorlage eines Nachweises gewährt werden. Sozialtarifmitglieder sind Mitglieder im Sinne der Satzung. Über die Höhe des verminderten Mitgliedsbeitrages und der Bonusmitglieder entscheidet der Vorstand entsprechend der gültigen Vereinsordnung.
Fundusabo:
aktuellen Preis in der Geschäftsstelle erfragen.
Bei Abweichungen von diesen Mitgliedschaftsmodellen benötigt es einer Sondergenehmigung durch den Vorstand.