Satzung

Der Bundesverband hat seine Aufgaben und Ziele in der eigenen Satzung festgeschrieben. Alle Mittel des Bundesverbandes werden nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet. Der Bundesverband ist selbstlos tätig. Er verfolgt ausschließlich gemeinnützige und mildtätige Zwecke.

 

Satzung_DHAG_tn

 

 

Die DHAG  finanziert sich aus:

  • Fördermitteln der Gesetzlichen Krankenkassen gem. § 20 Abs. 4 SGB V, Projektförderung und Gemeinschaftsförderung
  • Mitgliedsbeiträgen und Spenden 
  • Förderbeiträgen der öffentlichen Hand