Richtlinien für die Bewertung eingereichter Originalarbeiten für den Heredo-Ataxie-Preis
Präambel
Die Deutsche Heredo-Ataxie-Gesellschaft e. V. stiftet alle 5 Jahre einen Förderpreis mit dem Ziel, die Lebensbedingungen von
Ataxie-Betroffenen und ihren Angehörigen zu verbessern.
Mit diesem Preis sollen Leistungen aus allen wissenschaftlichen Gebieten, ebenso wie aus der Praxis, ausgezeichnet werden, die dazu beitragen, das Wissen über Ataxie-Erkrankungen zu erweitern.
Hierzu zählen neue medizinische Kenntnisse in der Grundlagenforschung zu (pathologischer) Anatomie, (Patho-) Biochemie und (Patho-) Physiologie, genauso wie neue Erkenntnisse in der Diagnostik und Therapie. Aber auch Ansätze zur Lebenserleichterung im psycho-sozialen und pflegerischen Bereich sowie bei der Versorgung mit Hilfsmitteln werden bei der Preisverleihung entsprechend berücksichtigt.
Eingereichte Arbeiten können als Publikation, als Abschluss-, Bachelor-, Master-, Diplom-, Dissertations- oder Habilitationsschrift, als Buch oder Manuskript vorgelegt werden. Die Arbeit soll in Ländern des deutschen Sprachraumes entstanden und kann sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache verfasst sein. In letzterem Fall muss jedoch auch eine Kurzform in deutscher Sprache eingereicht werden. Es können sowohl bereits veröffentlichte als auch noch nicht veröffentlichte Arbeiten eingereicht werden.
§1 Formale Anforderungen an die eingereichte Preisarbeit
Die formalen Anforderungen ergeben sich aus dem o. g. Ausschreibungstext:
- Zeitschriften- oder elektronische Publikation, Diplom-, Dissertations- oder Habilitationsschrift, Buch, unveröffentlichtes Manuskript
- Ursprung in einem Land des deutschen Sprachraumes
- Vorgelegt in deutscher oder englischer Sprache
- Kurzform in deutscher Sprache bei eingereichter englischsprachiger Arbeit
§2 Inhaltliche Anforderungen an die eingereichte Preisarbeit
Die inhaltlichen Anforderungen ergeben sich aus der Satzung der DHAG:
Das Thema der Arbeit
- muss sich mit genetisch bedingten Ataxie-Krankheiten bzw. mit Krankheiten, bei denen die Ataxie ein wichtigstes Symptom darstellt, beschäftigen.
- kann sich mit den genetischen, (patho-) anatomischen, (patho-) biochemischen und (patho-) physiologischen Grundlagen von Ataxie-Krankheiten, der Ätiologie und Pathogenese, der Symptomatik und der Prognose beschäftigen.
- kann sich mit therapeutischen Grundlagen, Therapieansätzen und verschiedenen Therapieverfahren bei Ataxie-Krankheiten beschäftigen.
- kann sich mit psychosozialen Aspekten, Copingverhalten und -strategien, mit psychischen Auswirkungen und dem Umgang damit sowohl bei Ataxie-Kranken und Ataxie-gefährdeten Personen als auch bei den Angehörigen dieser Personen beschäftigen.
- kann sich im weitesten Sinne mit Öffentlichkeitsarbeit, Information Betroffener und Nicht-Betroffener, Fragen der Diskriminierung und Ausgrenzung, mit Fragen der Integration, Inklusion und Teilhabe, speziell von Menschen mit Ataxie, und auch mit sozialpolitischen und sozialökonomischen Fragen beschäftigen.
- sollte in Zusammenarbeit mit der DHAG bearbeitet werden bzw. eine zukünftige Zusammenarbeit ermöglichen.
§3 Bewertung der eingereichten Preisarbeit
- Bei der Bewertung der eingereichten Arbeiten hat das Gutachterkollegium nach diesem festgelegten Bewertungsmaßstab einheitlich vorzugehen. Die Bewertung hat anhand eines Bewertungsmaßstabes nach einer abgestuften Bewertungsskala von 0 bis 4 zu erfolgen. Dabei bedeuten:
- 0 = nicht erfüllt
- 1 = überwiegend nicht erfüllt
- 2 = nur zur Hälfte erfüllt
- 3 = überwiegend erfüllt
- 4 = vollständig erfüllt
Die Punktzahl einzelner Bewertungskriterien wird addiert; die Gesamtsumme entscheidet über die Preiswürdigkeit der eingereichten Arbeit.
2. Folgende Bewertungskriterien sind zu berücksichtigen:
- Einhaltung der im §1 geforderten formalen Anforderungen an die Arbeit.
- Einhaltung der im §2 geforderten inhaltlichen Anforderungen an die Arbeit.
- Eigene Leistung des die Arbeit einreichenden Autors. Besondere Beachtung findet die nationale und internationale Zusammenarbeit, was in der Arbeit besonders hervorgehoben werden soll. Bei einer von einer Arbeitsgruppe (AG) eingereichten Arbeit wird der Leistungsanteil aller Gruppenmitglieder gleichwertig behandelt. Antragsberechtigt für die Gruppe ist der jeweilige AG-Leiter, der auch stellvertretend für die AG den Preis in Empfang nimmt. Bei einem Autorenkollektiv aus verschiedenen AGs bzw. Einrichtungen ist der Erstautor antrags- und empfangsberechtigt.
- Aktualität und Innovation des dargestellten Themas.
- Verwendung aktueller und relevanter Quellen.
- Theoretischer Erkenntnisgewinn für die in §2 genannten Schwerpunkte.
- Theoretisch zu erwartender Nutzen aus der behandelten Thematik für die Ataxie-Betroffenen und ihre Angehörigen.
- Praktische und zeitnahe Umsetzbarkeit der gewonnenen Erkenntnisse als mittelbare oder unmittelbare Auswirkung auf das Leben der Ataxie-Betroffenen und ihre Angehörigen.
- Innovative Vorschläge zur Überführung der Erkenntnisse in die Praxis.
- Vom Autor der eingereichten Arbeit geäußerte Vorstellungen zur Weiterführung des Themas und zur Zusammenarbeit mit der DHAG.
§4 Gutachterkollegium
(1) Das Gutachterkollegium sollte aus 3 bis 5 Personen bestehen und sich aus mindestens einem Mitglied des Vorstandes und einem Mitglied des Medizinischen Beirates, das nicht gleichzeitig in die Thematik der eingereichten Arbeit involviert sein darf, und höchstens drei weiteren interessierten Personen aus dem Kreis der DHAG und/oder Experten zusammensetzen. Die Zusammensetzung des Gutachterkollegiums bestimmt der Vorstand, der einzelne Personen in das Kollegium berufen kann.
(2) Jeder Gutachter legt anhand des Bewertungsmaßstabes sowohl die Einzelpunktzahl für das Bewertungskriterium als auch die Gesamtpunktzahl für die eingereichte Arbeit fest.
(3) In einer Gutachterkonferenz werden die von den jeweiligen Gutachtern individuell ermittelten Punktzahlen zu den einzelnen Bewertungskriterien miteinander verglichen; bei größeren Abweichungen einzelner Punktzahlen zu den Bewertungskriterien (ab ± 2) findet das Kollegium, unabhängig von der Meinung Dritter, in einem Diskurs einen Konsens.
(4) Das Gutachterkollegium bestimmt so den Preisträger mit einfacher Mehrheit und schlägt dem Vorstand den Preisträger vor. Bei Stimmengleichheit im Gutachterkollegium entscheidet die Stimme des Vertreters des Vorstandes, bei mehreren Vertretern in absteigender Rangfolge der Funktion im Vorstand (1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender, Finanzvorstand etc.).
(5) Der Vorstand der DHAG stimmt über den Vorschlag des Gutachterkollegiums entsprechend der Geschäftsordnung für Beschlüsse ab und legt den Preisträger für den Heredo-Ataxie-Preis fest.
§5 Schlussbestimmung
Der Vorstand behält sich vor, in Absprache mit dem Sprecher des Medizinischen Beirates, diese Richtlinien anforderungsgemäß zu adaptieren. Gegebenenfalls können 2 Preisträger ernannt werden. Die Benennung mehrerer Preisträger sollte jedoch möglichst vermieden werden.
Beschlossen vom Vorstand der DHAG auf der Vorstandssitzung am 12.09.2020.
Marion Nadke
1. Vorsitzende