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Elektronische Patientenakte (ePA) für alle, ACHSE und Seltene Erkrankungen 

 

Nach etlichen Jahren der Vorbereitung und von Testphasen in verschiedenen Regionen Deutschlands soll die „ePA für alle“ (s. Anmerkung unten) bis September dieses Jahres eingerichtet sein. Zuerst muss gesagt werden, dass die ePA eben nicht „für alle“, sondern nur für „alle gesetzlich Versicherten“ verfügbar ist. Für privat Versicherte gilt: Es gibt keine ePA, da die privaten Versicherungsunternehmen keine Daten digital einpflegen. Privat versichert sind in Wirklichkeit viele Menschen. Auch Beamte zählen dazu. Sie bekommen einen Teil ihrer Krankheitskosten von der sogenannten „Beihilfe“ ersetzt, die je nach Bundesland unterschiedlich organisiert ist. Um den Rest erstattet zu bekommen, müssen Beamte bei privaten Versicherungsunternehmen Verträge abschließen oder sie sind gezwungen, den Rest selbst zu bezahlen. 

Für gesetzlich Versicherte ist wichtig: Man kann seiner Krankenkasse mitteilen, dass man keine ePA möchte, auch ohne Begründung. Ansonsten wird sie automatisch für jeden ausgestellt. Die ePA ist nicht die Gesundheitskarte der Krankenversicherung, sondern ein eigenständiges „Dokument“. Wenn man eine ePA bekommt, ist sie erst einmal leer. In der Testphase hatte man die Möglichkeit, seine Krankenversicherung zu bitten, die Abrechnungsdaten der letzten vier Jahre aufzuspielen und auf diese Weise war es für gesetzlich Versicherte möglich, zum ersten Mal einen Eindruck von den tatsächlichen Kosten zu bekommen. Persönlich fand ich immer, dass man dann, wenn man weiß, wie teuer Untersuchungen, Behandlungen etc. sind, bewusster damit umgeht - erst recht, weil die eigene Beihilfe und die Krankenversicherung nicht automatisch alle Kosten übernehmen, sondern sehr viel ablehnen. 

Es ist mir nicht gelungen, Informationen dazu zu finden, ob für die ab September 2025 verfügbare "ePA für alle“ das Gleiche gilt wie für die ePA in der Testphase. Nach einem Schreiben der AOK soll eine ePA sukzessiv mit folgenden Daten aufgefüllt werden: 

  • Arztbriefe, die im Zuge einer (zahn-)ärztlichen Behandlung erstellt wurden. 

  • Medizinische Daten zur Behandlung, z. B. Befunde, Diagnosen, Medikationsplan und Notfalldatensatz, falls die Versicherten diese bereits auf ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) nutzen. 

Die Mitglieder haben Einsicht in das Zahn-Bonusheft, das Untersuchungsheft für Kinder, den Mutterpass, die Impfdokumentation, Verordnungen und Krankenkassendaten über in Anspruch genommene Leistungen. 

Weiterhin sind folgende Inhalte verfügbar: Daten zur pflegerischen Versorgung, elektronische Bescheinigungen über eine Arbeitsunfähigkeit, sonstige von behandelnden Ärztinnen und Ärzten oder anderen Leistungserbringern bereitgestellte Daten, zum Beispiel Ernährungsinformationen, Ernährungspläne und zusätzliche Anwendungen der Krankenkassen. Außerdem gibt es die Möglichkeit zur Freigabe der Daten für die Forschung. 

Es ist geplant, die ePA im Laufe der nächsten Jahre um die Möglichkeit des Speicherns von sogenannten „Bildgebenden Verfahren“ (Röntgen, MRT & Co.) und Labordaten zu erweitern. 

 

ACHSE und die ePA 

Schon während der Testphase hat die ACHSE durch Jana Hassel über die ePA informiert. Jana Hassel ist für die sogenannte Telematikinfrastruktur bei der BAG verantwortlich. Bei der Telematikinfrastruktur, abgekürzt TI, handelt es sich um eine Plattform für eine sichere digitale Vernetzung aller Ärzte, Therapeuten, Krankenhäuser, Apotheken, Krankenkassen und weiteren Gesundheitseinrichtungen in Deutschland. 

Die ePA ist nicht mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) identisch und sie wird auch nicht auf ihr gespeichert. Mit der eGK kann man sich aber als Nutzer der ePA identifizieren. 

Über spezielle Server privater Unternehmen werden Informationen/Daten (aktuell Ende-zu-Ende verschlüsselt) im Internet zwischen (fast) allen Akteuren des Gesundheitswesens ausgetauscht bzw. für die Forschung und sonstige Sekundärnutzung bereitgestellt. Das ist die sogenannte Telematikinfrastruktur (TI). 

Wegen der „ePA für alle“ gehen von den Krankenkassen Info-Schreiben an die Versicherten. Ohne Widerspruch gegen die Anlage bzw. Teile der ePA können alle Behandler alles einsehen, was dort gespeichert wird. Es scheint so zu sein, dass z. B. ein behandelnder Orthopäde Daten eines Psychotherapeuten einsehen kann.  Abgesehen davon, werden Fachärzte wahrscheinlich weder Lust noch Zeit haben, sich irrelevante Informationen anzuschauen. Es bleibt die Frage, ob man als Patient diese Möglichkeit belassen möchte (z. B. wegen Nebenwirkungen eines Präparats) oder ob man aus Diskretion Widerspruch einlegt. Das letzte träfe auf mich zu. Die Menschen sind aber verschieden. 

Die Patientendaten werden weiterhin dezentral in den Praxen/Kliniken verwaltet. Ein Teil davon wird als Kopie zentral in der ePA gespeichert, wenn der Versicherte nicht widersprochen hat. 

Die Daten in der ePA bleiben lebenslang dort. Im Moment kann der Patient Daten aber noch löschen. Auch hier habe ich keine sicheren, aktuellen Informationen finden können. Der ACHSE-Vortrag fand schon im Herbst 2024 statt. Bei Interesse sollte man bei der eigenen Krankenversicherung nachfragen. 

Bezüglich des Patientenzugriffes ist wichtig: Ein Zugriff ist lediglich auf die in der ePA zentral gespeicherten Daten möglich, nicht jedoch auf Daten, die sich nur in den Praxen/Kliniken befinden. 

Man kann das Einstellen und auch den Zugriff auf die Daten verweigern. Es ist aber zu bedenken, dass Praxen/Kliniken, die keine Einsichtsrechte haben, auch keine Daten in der ePA speichern können. Man kann zeitweise die Daten freigeben. Dann können die Praxen/Kliniken für einen kurzen Zeitraum alles sehen und einstellen und danach kann man wieder sperren. 

In dem BAG-ACHSE-Vortrag wurden die auf auf der zweiten Seite dieses Textes (Weiterhin sind folgende ...) aufgeführten, möglichen Inhalte einer ePA noch einmal benannt. 

Im nächsten Abschnitt geht es um das Thema: 

Besondere Informationen und Wünsche vom „Verband der forschenden Pharmaunternehmen“(vfa) zur ePA (Zitat der Pressemitteilung vom 30.4.25): 

„Morgen startet die elektronische Patientenakte (ePA) offiziell bundesweit – ein längst überfälliger Schritt. Aus Sicht des vfa ist dies zwar ein wichtiger Meilenstein; das tatsächliche Potenzial digitaler Gesundheitsdaten ist jedoch viel größer. 
„Mit der heutigen Einführung erreichen wir einen Stand, der bereits seit Jahren diskutiert wurde und längst hätte umgesetzt werden können. Gleichzeitig hinken wir den Möglichkeiten moderner datengetriebener Versorgung und Forschung weiter hinterher – auch im internationalen Vergleich“, sagt Dennis Geisthardt, Leiter des digital.hub im vfa. 
„Bislang sehe ich Minimallösungen, die mit vielen Worten inszeniert werden, aber keiner integrierten Strategie folgen. Im Ergebnis entsteht eine Collage aus Insellösungen – aber keine funktionierende Gesamtstruktur. Jetzt braucht es einen Perspektivwechsel: Daten müssen sinnvoll verknüpft statt nur abgelegt und einsortiert werden“, so Geisthardt weiter. 

Hintergrund: 

Die ePA ist derzeit vor allem auf den Versorgungsalltag beschränkt, aber selbst dort wenig effizient. Sie baut nach wie vor überwiegend auf dokumentenbasierten Prozessen auf und bleibt für nachgelagerte Versorgungseffekte (z. B. Vermeidung von Komplikationen oder Folgekosten) hinter ihrem Potenzial zurück. Sie muss deshalb zügig von einem teilweise dokumentenbasierten System hin zu einer modernen, durchgehend datenbankgestützten Infrastruktur weiterentwickelt werden. Nur so kann sie zu einem zentralen Baustein einer ganzheitlichen „Datenumwelt Gesundheit“ werden, in der Versorgung, Forschung und Innovation intelligent miteinander verzahnt sind. Forschungsdaten, Registerinformationen und Versorgungsergebnisse müssen über interoperable Schnittstellen zusammengeführt werden können – datenschutzkonform, transparent und nachvollziehbar – aber vor allem mehrwertorientiert. 
In Deutschland existieren derzeit über 400 medizinische Register. Ein Patienten- oder Krankheitsregister sammelt in einer elektronischen Datenbank Informationen über Patienten, die von einer bestimmten Krankheit betroffen sind. Diese Register arbeiten weitgehend isoliert voneinander. Eine registerübergreifende Forschung ist so kaum möglich. Der vfa fordert daher eine konsequente Weiterentwicklung der rechtlichen, technischen und strukturellen Rahmenbedingungen. Dazu gehören ein funktionierendes Forschungspseudonym für alle Patient:innen, verpflichtende Interoperabilitätsstandards und eine leistungsfähige Infrastruktur (etwa über eine Gesundheitsdaten-Architektur in Europa und ein arbeitendes Forschungsdatenzentrum). Gesetzliche Regelungen müssen ganzheitlich gedacht werden und kompatible Rahmenbedingungen herstellen. Das betrifft die nationale Umsetzung europäischer Projekte wie AI Act und European Health Data Space sowie die geplanten Gesetze zu Registern, Forschungsdaten und die Novelle des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes. Mit dem AI Act will die EU sicherstellen, dass KI die Sicherheit, Gesundheit und Grundrechte von EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern nicht gefährdet und im Einklang mit europäischen Werten eingesetzt wird. 

Gerade wir Seltenen könnten ungemein von in der ePA gespeicherten Daten in Kombination mit Künstlicher Intelligenz profitieren, denn damit kann man den Nachteil der Seltenheit überwinden. 

Während der Testphase waren zwei Zentren für Seltene Erkrankungen beteiligt und haben die daraus erschlossenen Erkenntnisse veröffentlicht. Die Zusammenfassung liest sich wie folgt: 

„In zwei Pilotprojekten konnten erste Erfahrungen mit der ePA für Menschen mit Seltenen Erkrankungen gesammelt werden. Die Projekte „BASE-Netz“ und „TRANSLATE-NAMSE“ haben in Zusammenarbeit mit mehreren Leistungserbringern die Anforderungen an eine ePA erfasst, die technische und rechtliche Machbarkeit aufgezeigt und die Praktikabilität für Leistungserbringer und Patienten untersucht. Während die Patienten überwiegend positive Resonanz zeigten, erwies sich die Anbindung der niedergelassenen Arztpraxen als Herausforderung. Vereinfachend könnte hierbei zukünftig der Ausbau der Telematikinfrastruktur wirken. Unerlässlich sind stetige Aufklärungen und Transparenz, um insbesondere über datenschutzrechtliche Fragen zu informieren. Auch sollten Schulungen und Unterstützung angeboten werden, um die digitalen Kompetenzen der Patienten zu fördern." 

Gezielt für Seltene Erkrankungen gibt es ein aufschlussreiches Interview mit Prof. Dr. Christof Kalle, Vorsitzender des Direktoriums für Klinisch-Translationale Wissenschaften am Berlin Institute of Health (BIH) und Gründungsdirektor des Clinical Study Center des BIH und der Charité. Sein Interessenschwerpunkt ist die Diagnostik und Gentherapie seltener Erkrankungen (Stand Januar 2023, aber immer noch aktuell).     

„Es ist insbesondere für Patient:innen mit seltenen Erkrankungen wichtig, dass sie die Möglichkeit haben, Muster zu erkennen, um ihnen so eine bessere Diagnostik und Begleitung auf ihrem Weg durch das Gesundheitssystem in eine gesündere Zukunft zu ermöglichen.“ Danach führt Prof. Dr. Kalle diese Ansichten im Interview aus. 

https://change4rare.com/perspektive/seltene-sind-nicht-selten-versorgungsprozesse/ 

Am Anfang dieses Artikels habe ich gesagt, dass die privaten Versicherungen keine digitalen Daten für die ePA einpflegen. Das ist nur teilweise richtig, da immer mehr private Unternehmen die Möglichkeit sehen, über eine ePa Kosten zu sparen. Deswegen entwickeln immer mehr Firmen Apps für eine firmeneigene ePA. Ich prophezeie, dass es nach einigen Jahren einen Standard geben wird.   

Einige Antworten (bzw. in meinen Ohren Gesäusel der Unternehmen, das allerdings deswegen nicht falsch oder unzumutbar sein muss) finden Interessierte hier:     

https://www.privat-patienten.de/digitale-services/elektronische-patientenakte-fuer-privatversicherte/?sword_list%5B0%5D=ePA 

Zum Schluss möchte ich auf eine Studie der TU Berlin eingehen. Forscher haben im Rahmen einer großen Online-Studie die Akzeptanz und die Art der Nutzung der ePAs untersucht. Hintergrund war eine frühere Studie, die gezeigt hat, dass sich ¾ der Deutschen offen gegen die Verwendung der ePA ausgesprochen haben. Die Frage war nun, in wie weit die Testphase realistisch war. 

Es zeigte sich, dass Krankheiten, die gesellschaftlich stark stigmatisiert sind, wie Depressionen oder Geschlechtskrankheiten, dazu führen können, dass Patient*innen solche Diagnosen eher nicht in ihre elektronische Patientenakte hochladen und damit ihrem behandelnden Ärzt*innen diese Informationen vorenthalten. Nicht-stigmatisierte Beeinträchtigungen wie ein gebrochenes Handgelenk oder Erkrankungen wie Diabetes Typ 1 haben keine signifikante Wirkung auf das Hochladeverhalten. Da spielt es auch keine Rolle, ob die Erkrankung akut ist (gebrochenes Handgelenk, Gonorrhoe) oder chronisch (Diabetes Typ 1 oder eine Depression). 

In welchem Maße manche Patienten mit Seltenen Erkrankungen, einschließlich der Ataktiker, ein solches Schamgefühl gegenüber der eigenen Erkrankung haben, ist natürlich nicht zu erkennen. Allerdings hoffe ich, dass dies bei uns kaum zu finden sein wird. Umgekehrt träume ich von einer Zukunft mit verbesserter Diagnose und guten Therapiemöglichkeiten gerade für uns als Folge der Einführung der „ePA für alle“.