Deutsche Heredo-Ataxie-Stiftung
Gründer:
Deutsche Heredo-Ataxie-Gesellschaft e.V.
Gegründet: 2009 in der Stiftergemeinschaft der SK Trier
2020 Wechsel zur Deutschen Stiftungsagentur als Treuhänder.
Stiftungswechsel Änderungen (2020)
Zweck der Stiftung:
Zweck der Stiftung ist die Erforschung der Ursachen und die Verbesserung der Behandlungsmöglichkeiten jeder Art von Ataxie-Krankheiten.
Dies schließt die Grundlagen- und angewandte Forschung, die Versorgungsforschung, die Verbreitung wissenschaftlicher und empirischer Erkenntnisse über Ataxiekrankheiten sowie die Etablierung bewährter und zukünftig erwartbarer Behandlungsmöglichkeiten und Heilmethoden jeglicher Art, die Einrichtung spezieller Wohn- und Betreuungsformen, die Förderung der Pflegewissenschaften und die Ausbildung von Ärzten, Wissenschaftlern, Therapeuten und medizinischem Pflegepersonal auf dem Gebiet der Ataxiekrankheiten ein.
Bankverbindung:
Stadtsparkasse Mönchengladbach
BIC: MGLSDE33XXX
IBAN: DE34 3105 0000 1003 0575 83
Verwendungszweck:
Deutsche Heredo-Ataxie-Stiftung
(Zustiftung bzw. Spende)
Was sind Zustiftungen und Spenden?
Mit einer Zustiftung wird das Grundkapital erhöht. Dadurch werden langfristig höhere Erlöse erzielt. So wird der Stiftungszweck dauerhaft gefördert. Im Gegensatz dazu sind Spenden kurzfristig auszugeben und dürfen nicht zum Grundkapital fließen. Zustiftungen sowie Spenden können steuerlich abgesetzt werden.
Vergabe der Gelder: Durch die DHAG (Aus der Vermögensanlage innerhalb dieser Stiftung erhält die DHAG regelmäßige Erträge in Form von Ausschüttungen. Die Entscheidung, wie diese Mittel eingesetzt werden, obliegt der DHAG selbst.)