Forschungsförderung

Die Deutsche Heredo-Ataxie-Gesellschaft e.V. (DHAG) fördert entsprechend ihrer finanziellen und logistischen Möglichkeiten satzungsgemäß (§  2 der Satzung der DHAG) die Forschung auf dem Gebiet der Ataxie-Krankheit.

 

Zur Koordinierung der Forschungsförderung entsprechend der jeweiligen Finanzlage der DHAG ergeht mit Datum vom 07.04.2006  folgender Vorstandsbeschluss:

  1. Forschungsanträge werden prinzipiell nur für das dem Jahr der Antragstellung folgende Geschäftsjahr bearbeitet und müssen bis zum 31.12. des laufenden Jahres in der Geschäftsstelle der DHAG eingegangen sein, um im darauffolgenden Geschäftsjahr Berücksichtigung finden zu können. 
  2. In der ersten Vorstandssitzung eines jeden Geschäftsjahres verschafft sich der Vorstand einen Überblick über die finanzielle Situation des Vereins und berät dementsprechend über die Höhe der Förderung der einzelnen Anträge 
  3. Eine Pflicht zur Forschungsförderung ergibt sich für die DHAG aus der Antragstellung nicht. 
  4. In begründeten Ausnahmefällen (z.B. hochaktuelle wissenschaftiche Erkenntnisse) kann die DHAG auch im laufenden Geschäftsjahr eingegangene Forschungsanträge finanziell unterstützen. Hierüber berät der Vorstand ggf. auf einer dazu einzuberufenden Sitzung, ggf. auch fernmündlich.
  5. Aus dem grundsätzlich in deutscher Sprache zu stellenden Forschungsantrag an die DHAG sollen hervorgehen:
  • Projekttitel (Thema) und Projektleiter mit Anschrift, Telefon- und Faxnummer und Email-Adresse.
  • Laufzeit des Forschungsprojektes
  • Zusammenfassung des Forschungsprojektes (Abstract) mit Zielstellung und Methoden.
  • Der Stand der Forschung und die eigenen Vorarbeiten, speziell auf diesem Forschungsgebiet, sowie eine Übersicht der relevanten Publikationen zur Thematik (max. 12).
  • Die Darstellung der Fragestellung(en) die bearbeitet werden soll(en) und die Ziele, die mit diesem Forschungshaben erreicht werden sollen.
  • Die Darstellung des Arbeitsplanes und die Methode(n) der Bearbeitung der Fragestellung(en).
  • Die Darstellung eines zeitlichen Ablaufes des Forschungsvorhabens.
  • Die Erfolgsaussichten des Forschungsprojektes unter besonderer Angabe der personellen Voraussetzungen, der Kooperationsbeziehungen, der vorhandenen Ausstattung und einer Liste (max. 20) der eigenen relevanten Publikationen zur Thematik.
  • Eine Aufstellung der benötigten Mittel, untergliedert in Sachmittel (Verbrauchsmaterial, Literatur, Publikationskosten) und Reisemittel.

Anträge, die von dieser Form abweichen, werden bei der Vergabe von Forschungsgeldern durch die DHAG nicht mehr berücksichtigt. Der Vorstand der DHAG behält sich vor, in Einzelfällen sowohl Korrekturen in der Antragstellung vorzuschlagen als auch Zwischenberichte zum Stand der Forschung anzufordern.

 

Über den Stand der Forschung ist dem Vorstand jährlich zum Jahresbeginn in schriftlicher Form kurz zu berichten (max. eine DIN A4-Seite); evtl. Verzögerungen im zeitlichen Ablauf  sind nachvollziehbar zu begründen.

 

Nach Abschluss des Forschungsprojektes sind die wesentlichen Ergebnisse in für den Laien verständlicher Form und in deutscher Sprache in der Vereinszeitschrift „Herax-Fundus“ zu veröffentlichen. Über Publikationen in Fachzeitschriften ist der Vorstand zu unterrichten. In diesen Publikationen soll die DHAG als (Teil-) Sponsor des Forschungsprojektes Erwähnung finden.

 

Die DHAG behält sich das Recht vor, bei groben Verstößen gegen diesen Beschluss die überwiesenen Forschungsgelder in der restlichen Summe zurückzufordern bzw. noch ausstehende Zahlungen zu stornieren.