Aktualisierte STIKO-Impfempfehlung ermöglicht Einzelfallentscheidung

11. 01. 2021

Mitteilung unseres Dachverbandes (achse e. V.)

Liebe Mitglieder und liebe Interessierte,

 

die COVID-19-Impfstrategie der STIKO wurde aktualisiert. Einzelfallentscheidungen durch die Impfverantwortlichen sind nun möglich. Explizit genannt sind in diesem Zusammenhang nun auch Menschen mit Seltenen Erkrankungen.

 

Wir freuen uns über die Pressemitteilung, die uns aus dem Hause des Bevollmächtigten der Bundesregierung für Pflege, Andreas Westerfellhaus, eben zugeschickt worden ist. (Siehe Anhang) Darin begrüßt Herr Westerfellhaus insbesondere: „ (…), dass nun richtigerweise auch Menschen, die bisher in der Empfehlung noch nicht explizit erwähnt wurden, wie zum Beispiel Menschen mit seltenen Erkrankungen, priorisiert werden können. Es ist jetzt sehr wichtig, dass die STIKO Empfehlung auch zeitnah in der Impfverordnung umgesetzt wird, damit diese Personen die Impfung auch zügig erhalten können.“

 

 

Folgende Aktuellmeldung hat die ACHSE zu der Aktualisierung der STIKO veröffentlicht:

 

 

ACHSE begrüßt Aktualisierung der STIKO-Impfempfehlung: Menschen mit Seltenen Erkrankungen können nun explizit bei Priorisierung berücksichtigt werden

 

 

Berlin, 11. Januar 2021 – Die überarbeitete Fassung der COVID-19-Impfempfehlungen durch die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut vom 8. Januar 2021 liegt online vor. (LINK:https://www.rki.de/DE/Content/…df?__blob=publicationFile) Darin heißt es nun, dass Einzelfallentscheidungen durch die Impfverantwortlichen möglich sind. Die Allianz Chronischer Seltener Erkrankungen (ACHSE) e.V. begrüßt insbesondere die explizite Nennung von Menschen mit seltenen, schweren Vorerkrankungen in diesem Zusammenhang. Für diese läge zwar bisher keine ausreichende wissenschaftliche Evidenz bezüglich des Verlaufes einer COVID-19-Erkrankung vor, ein höheres Risiko könne jedoch angenommen werden. 

 

 

ACHSE hatte zuvor unter anderem in ihrem Offenen Brief an die STIKO, den deutschen Ethikrat und die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina sowie in Stellungnahmen darauf hingewiesen, Menschen mit Seltenen Erkrankungen sowie deren pflegenden Angehörigen Priorität einzuräumen, wenn diese geimpft werden wollten.

 

Hinweis: Für die Umsetzung der Empfehlung sind die Bundesländer bzw. die von ihnen beauftragten Stellen verantwortlich.

 

Stellungnahmen ACHSE (LINK: https://www.achse-online.de/de…/stellungnahmen/index.php)

 

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