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Impfempfehlung des Medizinischen Beirats der DHAG e. V. (Stand: 16.2.2021)

20. 04. 2021

Der Medizinische Beirat der DHAG empfiehlt, Betroffene von einer Heredo-Ataxie in fortgeschrittenen Stadien, die

 

  • bettlägerig bzw. immobil (z. B. im Rollstuhl und nur mit Unterstützung gehfähig) sind und/oder
  • unter Schluck- und Atemstörungen (mit der Gefahr der Aspirationspneumonie) leiden,

nach § 3 der Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV)

der Gruppe mit Personen, bei denen ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht,

zuzuordnen.

Begründung:

Vergleichbar zu den unter § 3 genannten Personen (mit Trisomie 21, einer Demenz oder geistigen Behinderung bzw. nach Organtransplantation) und im Unterschied zu den unter § 4 genannten Personen haben die oben genannten Ataxie-Kranken auf Grund der Kombination neuro-muskulärer Symptome nicht nur ein „erhöhtes“, sondern ein „sehr hohes bzw. hohes Risiko“ an den Folgen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu versterben.

Hinzuweisen ist auch auf die

Aktualisierung der COVID-19-Impfstrategie durch die STIKO

Die Ständige Impfkommission hat ihre Covid-19-Impfempfehlungen mit Publikation vom 4.2.2021 aktualisiert. Jetzt können auch Menschen mit seltenen Erkrankungen bei der Priorisierung berücksichtigt werden.

Im Konkreten heißt es dort:

Bei der Priorisierung innerhalb der COVID-19-Impfempfehlung der STIKO können nicht alle Krankheitsbilder oder Impfindikationen explizit genannt werden. Es obliegt daher den für die Priorisierung in den Bundesländern Verantwortlichen, in Einzelfällen Personen, die nicht ausdrücklich im Stufenplan genannt sind, angemessen zu priorisieren. Dies betrifft z. B. Personen mit seltenen, schweren Vorerkrankungen oder auch schweren Behinderungen, für die bisher zwar keine ausreichende wissenschaftliche Evidenz bzgl. des Verlaufes einer COVID-19-Erkrankung vorliegt, für die aber ein deutlich erhöhtes Risiko angenommen werden muss.“

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2021/Ausgaben/05_21.pdf?__blob=publicationFile

Die Heredo-Ataxie-Krankheiten gehören zur Gruppe der seltenen Erkrankungen. Die Deutsche Heredo-Ataxie-Gesellschaft e. V. und ihr Medizinischer Beirat begrüßen diese Entwicklung und bedanken sich bei allen, die an dieser Entscheidung beteiligt waren.

 

Dr. med. Friedmar R. Kreuz, M. A.

Sprecher des Medizinischen Beirates

 

 

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