hallo,
habe beim versorgungsamt einen antrag für aG gestellt.
wurde aber abgelehnt.jetzt will ich es noch mal versuchen.
muß ich auf was bestimmtes achten?
danke
sabine
hallo,
habe beim versorgungsamt einen antrag für aG gestellt.
wurde aber abgelehnt.jetzt will ich es noch mal versuchen.
muß ich auf was bestimmtes achten?
danke
sabine
Hallo Sabine,
habe Deine Frage eben erst gelesen.
Das mit dem aG ist nicht so ganz einfach.
Ambesten bringst Du ein Attest von einem Uniprofessor (natürlich möglichst aktuell!), soweit ich weiß, ist es wichtig, dass drinsteht, dass man maximal 300 m laufen kann. (Woher diese Grenze mit den 300 m kommt, weiß ich auch nicht, hat mir mal jemand erzählt.)
Bei einer erneuten Ablehnung einfach ein halbes Jahr warten, dann kannst Du einen Verschlechterungsantrag stellen.
Ach ja, meines Wissens muss man für aG auch zusätzlich 90% GdB haben.
Viel Erfolg!
Monika
Glück hängt nicht davon ab,
wer du bist oder was du hast,
es hängt nur davon ab, was du denkst.
Nein Muß man nicht ich, habe aG und bin zu 50% Behindert.
Der Ausweiß war 15 Jahre gültig und wurde gerade auf Lebenszeit verlängert, übrigens ich kann mehr als dreihundert meter gehen.
Lg Manuela![]()
Am besten bei der Antragsstellung die behandelnden Uni-Ärzte angeben. Dort wird dann nachgefragt - und es wird oft die entsprechende Aussage von den Ärzten dort gemacht.
Dann sollte es klappen!
http://www.versorgungsaemter.de/Schwerbehindertenausweis_Merkzeichen_aG.htm
versuch Dich mal bei obigen Link zu informieren
mit den 300m kenn ich es nicht, irgendwo hab ich mal gelesen.
"Entfernungen die man üblicher Weise ohne Hilfe zu Fuß zurücklegen kann"
jedenfalls vom Sinn herr
per aspera ad astra
hallo alle zusammen,
vielen dank,aber die aussichten sind wirklic gering.ich fahre nächste woche erst mal in urlaub und dann werde ich anfang mai noch mal ein formular beim versorgungsamt holen und es noch einmal versuchen.
vielen dank an VOGT,wenn man das liest,und die bürokraten sich ganz fest daran orientieren,was bleibt einem dann eigentlich?
tschüß bis bald
sabine
Noch eine neue Auskunft zum Thema aG:
Meine Neurologin meinte unser Versorgungsamt genehmigt das aG nur bei einer Gehfähigkeit von unter 20m mit Rollator!
Sogar ein verordneter Rollstuhl reiche nicht aus! Man könnte ja eventuell trotzdem noch die 20m gehen!!
Wieso ich dann ab und zu Leute sehe, die aus dem Auto aussteigen und frei herumspringen können - wer weiß, wo die ihr aG Schild herhaben?
LG
Dani
von der Oma
Hallo Sabine !
Bei mir war es eigentlich ganz einfach das Zeichen "ag" zu bekommen. Die Frage im Antrag war, ob ich zum verlassen des Hauses einen Rollstuhl benötige, dies konnte ich mit ja beantworten.
In der Wohnung laufe ich selbständig, muß mich jedoch festhalten.
Liebe Grüße von Kerstin
Unser Neurologe hat so ähnlich (doof) geantwortet. Er meinte, man bekommt das aG nur, wenn man beide! Beine amputiert bekommen habe, sonst gar nicht.
Letztendlich entscheiden die im Amt, wer es bekommt. Die Richtlinien sind meines Erachtens von Bearbeiter und dessen Laune abhängig bzw. flexibel.
Wir haben mit jedem Einspruch wegen Ablehnung die Gehstrecke verkürzt (ensprach auch den Tatsachen) und bei ca. 20 m war de Bescheid dann tatsächlich positiv.
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