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Thema: Medizinische Notwendigkeit der Logopädie

  1. #1
    Avatar von wlaemmle
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    Frage Medizinische Notwendigkeit der Logopädie

    Hallo Miteinander ich habe eine Bitte und Frage zur Logo.

    Ich bin privat versichert bei der Victoria Krankenversicherung. Weil u.a. Logopädie nur auf "freiwilliger Basis" bis zum beihilfefähigen Höchstsatz (41,50 EUR/Behandlung) erstattet wird, schreibt mir meine Versicherung vor, dass ich pro Jahr ab sofort nur noch 10 Einzelbehandlungen erstattet bekommen würde??

    Bisher hatte ich schon (um für die Versicherung Geld zu sparen) sogenannte Intervallbehandlungen (d.h. 3 Monate wöchentlich eine Anwendung, dann 3 Monate Pause, dann wieder 3 Monate Anwendung und wieder 3 Monate Pause) also ingesamt so ca. 24 Anwendungen im Jahr.

    Muß ich die auf "freiwilliger Basis" von der KV genehmigten
    10 Anwedungen "schlucken" oder gibt es eine andere Möglichkeit?
    LG Wolfgang

  2. #2
    Moderatorin Avatar von zauberfee
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    Standard AW: Medizinische Notwendigkeit der Logopädie

    Hallo Wolfgang,

    das hängt von dem Vertrag ab, den du mit der Versicherung geschlossen hast.
    Lies dir die Klauseln mal genau durch, bei der Privatversicherung habe ich da sonst auch keine Ahnung..Vielleicht hilft ja auch ein klärendes Gespräch mit der Versicherung.
    Oder gibt es vielleicht eine höhergestellte Anlaufstelle?

    Schönes Wochenende

    Monika
    Glück hängt nicht davon ab,
    wer du bist oder was du hast,
    es hängt nur davon ab, was du denkst.

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