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Ergebnis 1 bis 6 von 6

Thema: Pflegestufe 1 abgelehnt

  1. #1

    Standard Pflegestufe 1 abgelehnt

    Habe Pflegebuch geführt und nun sagt die Krankenkasse, dass ich die Zeiten von 45 Min.pro Tag nicht erreiche, also abgelehnt. habe friedr. Ataxie. Was kann man machen?

  2. #2
    Moderatorin Avatar von zauberfee
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    Standard AW: Pflegestufe 1 abgelehnt

    Als erstes musst Du das Gutachten von der Kasse einfordern, das rücken die nicht von alleine raus.
    Entweder legst Du Widerspruch gegen die Ablehnung ein oder Du wartest ein halbes Jahr, dann kannst Du einen neuen Antrag stellen.
    Hier findest Du Orientierungswerte für den Zeitbedarf.
    Glück hängt nicht davon ab,
    wer du bist oder was du hast,
    es hängt nur davon ab, was du denkst.

  3. #3
    Avatar von Bine
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    Standard AW: Pflegestufe 1 abgelehnt

    hallo achim

    moni hat das wichtigste ja geschrieben. ich denke das gutachten sofort anfordern und dann würde ich widerspruch einlegen.

    hast du schon einen schwerbeschädigten ausweis

    lg und viel erfolg
    bine

  4. #4
    Avatar von streuner
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    Standard AW: Pflegestufe 1 abgelehnt

    tja ... ist echt ein elend, von mir ganz viel glück beim nächsten anlauf ...

    manu
    Der Mensch der den Berg versetzte, war derselbe der anfing, kleine Steine wegzutragen
    (Unbekannt)
    Das Leben wird einem noch geschenkt, danach muß man hart dran arbeiten ...




  5. #5
    Avatar von Manuela
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    Standard AW: Pflegestufe 1 abgelehnt

    Pflegestufe 1 - erheblich Pflegebedürftige
    Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Die Hilfe muss im Tagesdurchschnitt mindestens 90 Minuten in Anspruch nehmen, 45 Minuten müssen auf die Grundpflege entfallen.



    Hallo Alibaba,

    ich würde das Gutachten anfordern und dann mal gucken, woran die Bewilligung gescheitert ist. Leider hat man oft das Gefühl, die Pflegebedürftigkeit wird mittels Stoppuhr ermittelt und viele Dinge, bei denen man Hilfe braucht werden gar nicht anerkannt (z. B. bei Frauen die Bein- und Intimrasur; (denen ist es doch scheißegal, ob man wie Catweazle rumläuft).



    Mit einem Tremor ist es kaum noch möglich, sich selbst die Augenbrauen zu zupfen oder mit einer hochgradigen Spastik gewisse Körperregionen zu rasieren, ohne sich zu verletzen, aber erkläre das mal dem Medizinischen Dienst. Die halten sich stur an ihre Zeit-Tabellen.



    Einen Widerspruch würde ich nicht einlegen; das zieht sich dann noch länger hin. Besser ist, nach einigen Monaten erneut einen Antrag zu stellen (vielleicht mithilfe des Hausarztes bzw. behandelnden Neurologen). Viel Erfolg und einen menschlichen Sachbearbeiter (Begutachter) wünsch ich Dir.



    freundliche Grüße
    Manu
    Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde zu sein, muss man vor allem ein Schaf sein.
    (Albert Einstein)



  6. #6
    Avatar von CheckyOne
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    Standard AW: Pflegestufe 1 abgelehnt

    Hallo Allibaba
    klar erstmall das Gutachten anfordern.
    Dann würde ich mir Hilfe holen von einem zugelassenen Rentenberater!
    Bist du DHAG-Mitglied?
    Im letzten Fundus stellten sich 2 vor, die kann man erstmal Kontaktieren.
    Ansonsten kann ich dir nur Fr. Svete empfehlen,
    sie hat Antje schon vor 6 Jahren erfolgreich geholfen und mir jetzt ...
    Link
    LG Ecki
    ======================================
    Fang NIE an Aufzuhören
    aber hör NIE auf Anzufangen!!

    ================================= ===

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