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Thema: Frage zu Veranstaltungen

  1. #1
    Avatar von Laube
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    Standard Frage zu Veranstaltungen

    Ist es gesetzlich irgendwie festgelegt, dass mit entsprechenden Zeichen im Ausweis, bei Veranstaltungen die Begleitperson freien Eintritt hat oder liegt das in der Hand des Veranstalters??
    Wenn ja, wo kann ich das finden?
    Kann ich denen das einfach unter die Nase halten?
    Viele liebe Grüße von Laube!

    Sieh nie nach oben! Sieh immer nach unten!
    Humor ist der Knopf, der verhindert, dass der Kragen platzt.

  2. #2
    Avatar von wlaemmle
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    Standard AW: Frage zu Veranstaltungen

    Hallo Laube

    Es ist ein Unterschied, ob es ein private oder eine öffentliche Veranstaltung ist.

    "B" gilt nur für öffentliche Veranstaltungen oder Eintritte.
    LG Wolfgang

  3. #3
    Avatar von Laube
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    Standard AW: Frage zu Veranstaltungen

    Und, wenn es nun eine öffentliche Veranstaltung ist, was ich denke, wie kann ich das beweisen?
    Viele liebe Grüße von Laube!

    Sieh nie nach oben! Sieh immer nach unten!
    Humor ist der Knopf, der verhindert, dass der Kragen platzt.

  4. #4
    DHAG-Vorstand Avatar von majofrajo
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    Standard AW: Frage zu Veranstaltungen

    Ich glaube, weiß es aber nicht, dass man keinen Anspruch auf die Ermäßigungen hat.
    Bei uns im Schwimmbad bezahlt sowohl Franz Josef als auch ich voll.
    Deshalb dachte ich bisher immer, es liegt im ermessen des Veranstalters.
    Ciao Marina
    Wozu sich Sorgen machen ums Leben?
    Keiner überlebt`s.
    (Truman Capote)

  5. #5
    DHAG-Vorstand Avatar von majofrajo
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    Standard AW: Frage zu Veranstaltungen

    Ich glaube, weiß es aber nicht, dass man keinen Anspruch auf die Ermäßigungen hat.
    Bei uns im Schwimmbad bezahlt sowohl Franz Josef als auch ich voll.
    Deshalb dachte ich bisher immer, es liegt im ermessen des Veranstalters.
    Ciao Marina
    Wozu sich Sorgen machen ums Leben?
    Keiner überlebt`s.
    (Truman Capote)

  6. #6
    Avatar von Laube
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    Standard AW: Frage zu Veranstaltungen

    Jaaa, mir ging es auch schon so, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass das rechtens ist...
    Was kann man denn dafür, dass man eine Begleitperson braucht, ey...
    Viele liebe Grüße von Laube!

    Sieh nie nach oben! Sieh immer nach unten!
    Humor ist der Knopf, der verhindert, dass der Kragen platzt.

  7. #7
    Moderatorin Avatar von zauberfee
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    Standard AW: Frage zu Veranstaltungen

    Ein Anspruch auf freien Eintritt für die Begleitperson bestwht nicht generell.

    Wie Wolfgang schon schrieb, gibt es den freien Eintritt für die Begleitperson bei staatlichen Einrichtungen (Museen, Theater o.ä.).
    Bei Schwimmbädern, Kinos und speziell Konzerten ist ja meist ein privater Veranstalter zuständig.
    Dieser kann, muß sich aber nicht an die Regelung halten.
    Glück hängt nicht davon ab,
    wer du bist oder was du hast,
    es hängt nur davon ab, was du denkst.

  8. #8
    Avatar von wlaemmle
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    Standard AW: Frage zu Veranstaltungen

    Zitat Zitat von Laube Beitrag anzeigen
    Und, wenn es nun eine öffentliche Veranstaltung ist, was ich denke, wie kann ich das beweisen?
    Du mußt einfach Deinen Schwerbehindertenausweis vorlegen. Hier ist ja der Buchstabe "B" ersichtlich. OK.
    LG Wolfgang

  9. #9

    Standard AW: Frage zu Veranstaltungen

    Das Merkzeichen „B“ ist nur für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel.
    § 3 Abs. 2 SchwbAwV, § 146 Abs. 2 SGB IX
    Weiter gibt es keine daraus abzuleitenden Ansprüche. Evtl. gewährte Preisnachlässe in Einrichtungen (Museen, Schwimmbäder usw.) des Bundes, der Länder, der Kommunen oder Privater Träger sind reine gute Beispiele, entbehren aber jeglicher Gesetzlichen Grundlage.
    Jakob
    Probleme gibt es nicht, sie sind alle nur Herausforderungen.

  10. #10
    Moderatorin Avatar von zauberfee
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    Standard AW: Frage zu Veranstaltungen

    Hier kann man das nochmal genau nachlesen!
    Glück hängt nicht davon ab,
    wer du bist oder was du hast,
    es hängt nur davon ab, was du denkst.

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