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Thema: Plakette?

  1. #31
    Avatar von regentage
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    Standard AW: Plakette?

    "ausserdem werde ich ja nicht gezwungen es im Mund zu behalten. Bei den behämmerten Glühbirnen schon. "

    Lutz du Granate für den Satz verlang ich ein Beweisfoto
    Liebe Grüße Lilli
    Wer nicht traurig sein kann, der hat im Leben nicht getanzt...

  2. #32

    Standard AW: Plakette?

    Auweia.......toller Satz......MIR GEHT EIN LICHT AUF

  3. #33
    Vorstand Avatar von heiki
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    Standard AW: Plakette?

    Zitat Zitat von utsch Beitrag anzeigen
    Wuschel, das ist richtig. Da diese Ausnahmeregelungen bundesweit gelten, brauchst du mit "aG" in ganz Deutscland
    keine Plakette.
    Egal was für eine "Dreckschleuder" von Auto man fährt bzw. wo man mitfährt. Allerdings muss man den SBA immer dabeihaben.
    wo kann ich das denn nachlesen?

    Das Leben ist wie Windows - kaum denkt man es fährt hoch; stürzt es schon wieder ab.

  4. #34
    Avatar von CheckyOne
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    Standard AW: Plakette?

    Zitat Zitat von Bernd Beitrag anzeigen
    [B]
    Diese Amalgamfüllungen hat nicht der Staat verordnet sondern der Zahnarzt und der wechselt die Füllungen umsonst.
    liebe Grüße von Bernd
    Das stimmt nur teilweise
    nämlich wenn du alte durch neue A.-Füllungen ersetzen lässt!
    Das zahlen die KK seit Herbst 1997 nur noch
    - wenn du was "Gesünderes" haben willst (Kunststoff, Keramik ...)
    mußt du zuzahlen
    - je nach Versorgung pro Plombe (Loch) sind so ab 30,-€ fällig!
    LG Ecki
    ======================================
    Fang NIE an Aufzuhören
    aber hör NIE auf Anzufangen!!

    ================================= ===

  5. #35

    Standard AW: Plakette?

    Folgende Kraftfahrzeuge benötigen keine Feinstaub-Plakette:


    1. mobile Maschinen und Geräte,
    2. Arbeitsmaschinen,
    3. land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen,
    4. zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge,
    5. Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung „Arzt Notfalleinsatz“
      (gemäß § 52 Abs.6 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung).
    6. Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich
      gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch die nach § 3 Abs. 1 Nr.
      1 bis 3 der Schwerbehindertenausweisverordnung im Schwerbehindertenausweis
      eingetragenen Merkzeichen „aG", „H" oder „BI" nachweisen,
    7. Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach § 35 der Straßenverkehrs-Ordnung in Anspruch
      genommen werden können,
    8. Fahrzeuge nichtdeutscher Truppen von Nichtvertragsstaaten des Nordatlantikpaktes,
      die sich im Rahmen der militärischen Zusammenarbeit in Deutschland aufhalten,
      soweit sie für Fahrten aus dringenden militärischen Gründen genutzt werden,
    9. zivile Kraftfahrzeuge, die im Auftrag der Bundeswehr genutzt werden, soweit es sich
      um unaufschiebbare Fahrten zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben der Bundeswehr
      handelt,
    10. Oldtimer (gemäß § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung), die ein Kennzeichen
      nach § 9 Abs. 1 oder § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung führen, sowie
      Fahrzeuge, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einer anderen
      Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
      d
    steht übrigens hier:

    Auszug aus der Fünfunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
    (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung - 35. BlmSchV) Vom 10. Oktober 2006 (BGBl. I, Nr. 46, S. 2218), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 5. Dezember 2007 (BGBl. I, Nr. 61,S. 2793), in Kraft getreten am 8. Dezember 2007

    Anhang 3 (zu § 2 Abs. 3)
    Geändert von Keule (18.10.2011 um 17:15 Uhr)

  6. #36
    Vorstand Avatar von heiki
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    Standard AW: Plakette?

    Super! Danke Dir.

    Das Leben ist wie Windows - kaum denkt man es fährt hoch; stürzt es schon wieder ab.

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