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Thema: Rechtsanspruch auf REHA??

  1. #1
    Avatar von scout
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    Standard Rechtsanspruch auf REHA??

    Wenn meine Informationen stimmen, besteht bei schwerwiegenden, chronischen Erkrankungen ein jährlich Anspruch auf eine Reha.

    Wie sind eure Erfahrungen bei der Durchsetzung dieses Rechtsanspruches?
    Läuft alles problemlos.?
    Musstet ihr euch mit der Krankenkasse streiten?
    Oder musstet ihr die Juristen bemühen?
    Ich bin intelligent, schön und gebildet, doch das Beste an mir ist meine große Bescheidenheit.

  2. #2
    Avatar von Bine
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    Standard AW: Rechtsanspruch auf REHA??

    hallo reiner

    also wenn der arzt es begründet, hat jeder einen anspruch, nur ist die realität erst mal ablehnung.

    aber nach widerspruch stimmen die meißten KK zu.

    anders ist es bei privatversicherte, da wird glaub ich nie was abgelehnt.

    lg bine

  3. #3

    Standard AW: Rechtsanspruch auf REHA??

    Zitat Zitat von Bine Beitrag anzeigen
    hallo reiner

    also wenn der arzt es begründet, hat jeder einen anspruch, nur ist die realität erst mal ablehnung.

    aber nach widerspruch stimmen die meißten KK zu.

    anders ist es bei privatversicherte, da wird glaub ich nie was abgelehnt.

    lg bine


    schön wär es; meine private Krankenversicherung (30 %) zahlt nur eine Reha im unmittelbaren Anschluß an eine Heilbehandlung, z.B. Unfall, also nicht bei einer Ataxie.

    Da ist die Beihilfe (Land; 70 %) großzügiger; es verlangt eine positive Stellungnahme des Gesundheitsamts, die bei unserem Krankheitsbild wohl regelmäßig erteilt wird.

  4. #4

    Standard AW: Rechtsanspruch auf REHA??

    Ich kann auch nur Negatives von meiner Privatkrankenversicherung berichten.

    Aber die übernimmt im günstigsten Fall ja sowieso nur 30% der Kosten.

    Der größte Teil wird von der Beihilfe gezahlt. Und die stellen sich nicht so an. Die müssen sich an den gesetzlichen Krankenkassen orientieren.

    Aber trotzdem - zu einer Reha von drei Wochen zahle ich etwa 1000 Euro dazu!
    Mein e-fix wird auch nur geringfügig (240€) bezuschusst. Ich zahle etwa 1400€ selbst!!!

    Bei der Hilfsmittelversorgung hat es ein gesetzlich Versicherter besser.

    Sicherlich gibt es auch Vorteile für Privatversicherte - aber die nutze ich gar nicht!

    Die wahren Lebenskünstler sind bereits glücklich, wenn sie nicht unglücklich sind.
    Jean Anouilh

  5. #5
    *1952 - † 2011 Avatar von lorik
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    Standard AW: Rechtsanspruch auf REHA??

    Es kommt bei uns privat-Versicherten immer auf den Vertrag an.
    Je mehr ich bezahle, um so besser sind die von der Kasse erbrachten Leistungen.

    Dann gibt es noch Zusatzversicherungen für Dinge, die der normale Leistungsumfang der Kasse, nicht abdeckt.

    Auch die sind natürlich nicht umsonst.

    Es ist wie in der freien Wirtschaft.
    Angebot und Nachfrage bestimmen die Leistungen.
    Achte auf Deine Gedanken - sie sind der Anfang Deiner Taten.
    Lebensweisheit aus China

    Siegfried.

  6. #6
    Avatar von Gully
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    Standard AW: Rechtsanspruch auf REHA??

    Bin seit Anfang der 80er bei der IKK. Kann bis heute nichts negatives sagen. Was ich brauchte oder brauch bekomme ich auch.
    Gruß Frank

    Alle Menschen sind klug - die einen vorher - die anderen nachher!

  7. #7
    Avatar von Leo
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    Standard AW: Rechtsanspruch auf REHA??

    Hallo! Meines Wissens haben gesetzlich Versicherte grundsätzlich alle 4 Jahre einen Rechtsanspruch auf eine stationäre Reha-Maßnahme (§ 40 SGB V).

    Vor Ablauf der 4-Jahresfrist ist eine med. Begründung erforderlich.

    Ich habe bei meiner Mutter die Erfahrung gemacht, dass es gut läuft, wenn viele, ausführliche Berichte (z.B. von der Ataxie-Ambulanz) zusätzlich zum Antrag eingereicht wurden.

    Wichtig war auch, dass im Antrag gut zu erkennen ist, dass alle ambulanten Maßnahmen bereits durchgeführt werden.

    Durch Bekannte weiss ich, dass auch die privaten Versicherungen immer häufiger ablehnen und sich immer mehr an das Niveau der gesetzlichen Kassen angleichen. Auch dort wird das Geld scheinbar knapper.
    Liebe Grüße - Leo

    Mut ist nicht, keine Angst zu haben, sondern die eigene Angst zu überwinden.

    Martina Aschwanden

  8. #8
    Admin Avatar von cws
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    Standard AW: Rechtsanspruch auf REHA??

    Voraussetzung fur eine stationäre Rehabilitationsleistung ist die medizinische Notwendigkeit und die Aussicht auf Erfolg.
    Es gibt dabei meines Wissens keine bestimmten Fristen oder Einschränkungen.
    "Wovon man nicht träumt, das kann man nicht erreichen" (Walt Disney)
    "Hoffnung ist nur ein Mangel an Information" (Heiner Müller)
    Deshalb sehen die Amis die Welt wohl positiver als wir

  9. #9
    *1952 - † 2011 Avatar von lorik
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    Standard AW: Rechtsanspruch auf REHA??

    Hallo Leo,
    Vertrag ist Vertrag.
    Eine von zwei Vertragspartnern abgeschlossene Vereinbahrung kann nicht einseitig geändert werden.

    Die denkbare Möglichkeit einer Unterversicherung ist die Erhöhung der Behandlungskosten.

    Wenn ich den Reha-Tag mit 300 € abgeschlossen habe und eine Klinik 320 € in Rechnung stellt,
    habe ich natürlich einen Eigenanteil von 20 €.
    Achte auf Deine Gedanken - sie sind der Anfang Deiner Taten.
    Lebensweisheit aus China

    Siegfried.

  10. #10
    Avatar von Bernd
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    Standard AW: Rechtsanspruch auf REHA??

    Ich will keine Reha ob die Krankenkassen mit dem dadurch gesparten Geld ihre Vorstände vergüten.
    Der kürzeste Weg zwischen den Menschen ist ein Lächeln!!!

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