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Thema: Vorsorgevollmacht

  1. #1

    Standard Vorsorgevollmacht

    Hallo Ihr Lieben!
    Wir haben nun ein neues Problem und hoffe auf Eure Hilfe.
    Und zwar häufen sich in letzter Zeit die Situationen in denen Micha überfordert ist. Er kann z.B. nicht mehr einfach so irgendwo eine Unterschrift leisten. Er meint ich könne das doch mal einfach übernehmen. Im Netz hab ich zwar einige Vordrucke gefunden, aber wie rechtskräftig sind die? Muß ich zum Notar oder reicht seine Unterschrift auf so einem Vordruck aus dem Netz. (z.B. fürs Finanzamt oder Ergotherapie)

    Danke schon mal

  2. #2
    Avatar von Lisa.
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    Standard AW: Vorsorgevollmacht

    Hallo Ulli,

    soviel wie ich informiert bin brauchst dazu eine Betreuungsvollmacht. Sie muss beim Notar beglaubigt werden. Ansonsten bräuchtest Du jedesmal von Micha eine Vollmacht. Macht wenig Sinn wenn er so einfach eine Unterschrift leisten kann.

    Sonst schau auch mal hier http://www.ataxie.de/vblinklist.php?do=showentry&id=130

    Vielleicht hilft Dir das auch ein wenig.

    Liebe Grüsse
    Marion
    Verliere Dich nicht in Erinnerungen.
    Träume nicht von der Zukunft.
    Konzentriere Deinen Geist ganz auf die Gegenwart.
    (Buddha)

  3. #3
    Avatar von regentage
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    Standard AW: Vorsorgevollmacht

    Hallo Valentein

    vielleicht mal Laube fragen, deren Mann ist Unterschriftsberechtigt für sie.
    Liebe Grüße Lilli
    Wer nicht traurig sein kann, der hat im Leben nicht getanzt...

  4. #4
    Admin Avatar von cws
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    Standard AW: Vorsorgevollmacht

    Ich rate dringend zu einer notariellen Vollmacht.

    Sie hat den Vorteil, dass sie immer und überall akzeptiert wird. Bei allen Banken und Behörden. Das ist bei einer "einfachen" Vollmacht in der Regel nicht der Fall.
    Dann müsste eine eigene Kontovollmacht bei der Bank hinterlegt werden.

    Was aber ein vielleicht noch wichtigerer Punkt ist, wenn eine Vollmacht erteilt ist (sinnvoll ist eine "Generalvollmacht"), dann kann keine Betreuung angeordnet werden. Das ist auch deshalb wichtig, weil bei der Betreuung kein Einfluss auf die Entscheidung des Gerichts genommen werden kann, und selbst wenn das Gericht dem Wunsch nach einer bestimmten Betreuungsperson folgt, muss diese sich streng an den verfügten Aufgabenbereich halten und sich gegenüber der Gericht für sein Handeln rechtfertigen.

    Wer eine Vollmacht hat ist in seinen Entscheidungen sehr viel freier, allerdings setzt das ein sehr großes Vertrauen des Vollmachgebers voraus. Andererseits kann eine Vollmacht jederzeit widerrufen werden, das ist bei einer Betreuung unhandlicher.
    "Wovon man nicht träumt, das kann man nicht erreichen" (Walt Disney)
    "Hoffnung ist nur ein Mangel an Information" (Heiner Müller)
    Deshalb sehen die Amis die Welt wohl positiver als wir

  5. #5
    Avatar von Gully
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    Standard AW: Vorsorgevollmacht

    Wir hatten das Thema schon einmal

    http://www.ataxie.de/showthread.php/...referrerid=157

    Aber generell ist ein guter Notar sehr wichtig!
    Gruß Frank

    Alle Menschen sind klug - die einen vorher - die anderen nachher!

  6. #6
    Admin Avatar von cws
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    Standard AW: Vorsorgevollmacht

    Zitat Zitat von Gully Beitrag anzeigen

    Aber generell ist ein guter Notar sehr wichtig!
    ... und nicht teuer.
    Die Kosten hängen vom Vermögen ab. Sie werden 100€ nur selten erreichen.
    "Wovon man nicht träumt, das kann man nicht erreichen" (Walt Disney)
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    Deshalb sehen die Amis die Welt wohl positiver als wir

  7. #7

    Standard AW: Vorsorgevollmacht

    Hallo alle zusammen,

    ich schiebe das mit der Patienten- u. Vorsorgevollmacht auch immer vor mich her. Liegt ausgedruckt seit Wochen rum.

    Gut zu wissen, dass es besser ist, dies über einen Notar zu machen.
    Frage: Woher weiß ich welcher gut für derartige Dinge ist?

    Wünsche euch einen herrlichen Feiertag!

    Maria ;-)
    Liebe Grüße, Maria

    „Nicht den Tod sollte man fürchten, sondern dass man nie beginnen wird, zu leben.“
    Mark Aurel

  8. #8
    Avatar von Gully
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    197

    Standard AW: Vorsorgevollmacht

    Also bei mir (uns) war es reine Mundpropaganda. Bei uns ist die Auswahl nicht gerade gross. Den richtigen zu treffen war eigentlich ein Glücksfall.

    Wir haben gehört, dass dieser schon öfter eine Generalvollmacht bei anderen Menschen gemacht hat und die wiederum sehr angetan waren von seiner Vorgehensweise.
    Gruß Frank

    Alle Menschen sind klug - die einen vorher - die anderen nachher!

  9. #9
    Admin Avatar von cws
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    Standard AW: Vorsorgevollmacht

    Nun ja, eigentlich sollte das jeder Notar können. Auch Notare erfinden solche Vollmachten nicht jedesmal neu, sondern verwenden Vorlagen, sie kennen sich nur besser aus und sind aktueller.

    Zu den Kosten hier ein Beispiel:
    Vorsorgevollmacht (unterstellter Wert: 100.000,--)
    Patientenverfügung in einer Urkunde 129,50 € zzgl. MwSt
    Vorsorgevollmacht (unterstellter Wert: 50.000,--)
    Patientenverfügung in einer Urkunde 92,-- € zzgl. MwSt
    Patientenverfügung in separater Urkunde 26,-- € zzgl. MwSt
    Vorsorgevollmacht in separater Urkunde (unterstellter Wert: 100.000 €)
    103,50 € zzgl. MwSt
    Vorsorgevollmacht in separater Urkunde (unterstellter Wert: 50.000 €)
    66,00 € zzgl. MwSt
    Quelle

    Wenn eine notarielle Vollmacht vorliegt so kann diese in Deutschland (anders in A) auch über den Tod hinaus gelten. Das ist im Ernstfall sehr hilfreich.
    Außerdem kann der Notar sie auch hinterlegen, sodass sie in einem Notfall von einem Gericht jederzeit aufgerufen werden kann.
    Dies ist wichtig falls z.B. eine Entscheidung des Familiengerichts beimenget ärztlichen Notfallnaßnahme erforderlich ist. Dadurch ist sichergestellt, dass die Verfügungen auch beachtet werden.
    Diese Hinterlegung geht auch bei einer privatschriftlichen Vollmacht. Der Bevollmächtigte kann dann ein entsprechendes Kärtchen erhalten in dem die Hinterlegung angegeben ist.
    "Wovon man nicht träumt, das kann man nicht erreichen" (Walt Disney)
    "Hoffnung ist nur ein Mangel an Information" (Heiner Müller)
    Deshalb sehen die Amis die Welt wohl positiver als wir

  10. #10

    Standard AW: Vorsorgevollmacht

    Danke für eure Antworten!

    Schönen Abend, Maria
    Liebe Grüße, Maria

    „Nicht den Tod sollte man fürchten, sondern dass man nie beginnen wird, zu leben.“
    Mark Aurel

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