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Thema: Hartz IV

  1. #51
    Avatar von Bine
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    Standard AW: Hartz IV

    hallo hannelore

    was mir zu deiner situaton einfällt: es gibt in jeder stadt behindertenbeauftragte, ruf doch mal bei der zentrale deiner stadt an, die müßten das wissen.

    diese leute kennen sehr viele tipps und helfen.

    die helfen dir auch beim schwerbeschädigten ausweis und allem anderen, was dir zusteht.

    lg bine

  2. #52

    Standard AW: Hartz IV

    [QUOTE=Bine;29621]hallo hannelore

    was mir zu deiner situaton einfällt: es gibt in jeder stadt behindertenbeauftragte, ruf doch mal bei der zentrale deiner stadt an, die müßten das wissen.

    diese leute kennen sehr viele tipps und helfen.

    die helfen dir auch beim schwerbeschädigten ausweis und allem anderen, was dir zusteht.

    lg bine[/QUOTE
    Hallo Bine
    Danke für deinen tip. Ich werde gleich mal im Internet nach schauen ob ich da fündig werde.
    Mit dem Schwerbeindertenausweis kann ich sicher nicht mehr erreichen,als wie ich jetzt schon habe 100% und G B ist wohl das höchste was man bekommen kann.
    Ich wünsche dir ein schönes Wochenende.
    LG Hannelore

  3. #53

    Standard AW: Hartz IV

    hallo hannelore,

    du irrst gewaltig, wenn du meinst, nach G und B ginge es nicht mehr weiter. man kann noch aG (berechtigt zum erhalt des internationalen parkausqweises für behinderte, bei G kann man nur eine im ausstellenden bundesland gültige ausnahmegenehmigung erhallten) und H, ggf. auch RF erhalten.

    der GdB ist mit 100 zwar ausgereizt, die merkzeichen aber noch lange nicht!

    lg, sabine
    Man merkt erst, wie gut es einem ging, wenn es einem schlechter geht!

  4. #54
    *1952 - † 2011 Avatar von lorik
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    Standard AW: Hartz IV

    Hallo Hannelore,
    wegen Deine Fragen zu den Merkzeichen und wegen der guten Info von Sabine, habe ich auch etwas Neues erfahren.
    Als Information über die Tatsache sogar international gültige Dokumente zu haben, habe ich mal aus dem Internet etwas hier in meinen Beitrag kopiert.

    Gilt der Schwerbehindertenausweis auch im Ausland?

    Nein. Einen Rechtsanspruch auf die schwerbehinderten Menschen zustehenden Nachteilsausgleiche haben Sie nur in Deutschland. Es ist aber möglich, dass Sie im Ausland bei Vorzeigen Ihres Schwerbehindertenausweises auf freiwilliger Grundlage Vergünstigungen erhalten. Daher stellen die Versorgungsämter in Bayern für schwerbehinderte Menschen in ihrem Zuständigkeitsbereich auf Wunsch eine Bescheinigung in englischer, französischer, spanischer und italienischer Sprache aus, in der das Vorliegen der Schwerbehinderteneigenschaft nach deutschem Recht amtlich bestätigt wird.

    Der blaue Parkausweis mit dem Rollstuhlsymbol für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG) berechtigt jedoch in vielen ausländischen Staaten zur Inanspruchnahme von Behindertenparkplätzen, und zwar in sämtlichen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und außerdem in folgenden Staaten: Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Australien, Bosnien-Herzegowina, Georgien, Island, Japan, Kanada, Republik Korea, Kroatien, Liechtenstein, Mazedonien, Mexiko, Moldau, Montenegro, Neuseeland, Norwegen, Russland, Schweiz, Serbien, Türkei, Ukraine, USA und Weißrussland.


    Achte auf Deine Gedanken - sie sind der Anfang Deiner Taten.
    Lebensweisheit aus China

    Siegfried.

  5. #55

    Standard AW: Hartz IV

    Hallo lorik,
    es gibt nur die Außnahme New York. Dort ist der Parkausweis laut US-Botschaft nicht gültig.
    LG
    Jakob
    Probleme gibt es nicht, sie sind alle nur Herausforderungen.

  6. #56

    Standard AW: Hartz IV

    Zitat Zitat von kappeln57 Beitrag anzeigen
    hallo hannelore,

    du irrst gewaltig, wenn du meinst, nach G und B ginge es nicht mehr weiter. man kann noch aG (berechtigt zum erhalt des internationalen parkausqweises für behinderte, bei G kann man nur eine im ausstellenden bundesland gültige ausnahmegenehmigung erhallten) und H, ggf. auch RF erhalten.

    der GdB ist mit 100 zwar ausgereizt, die merkzeichen aber noch lange nicht!

    lg, sabine
    Hallo Bine
    Danke für deine Info . Jetzt weiß ich ,was ich als nächstes
    beim Versorgungsamt beantrage.
    Ich hoffe es geht dir gut bei diesem super Frühlingswetter.
    Oder nehmen wir es als gute Launewtter.
    LG Hannelore

  7. #57
    Avatar von streuner
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    Standard AW: Hartz IV

    Zitat Zitat von lorik Beitrag anzeigen

    Der blaue Parkausweis mit dem Rollstuhlsymbol für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG) berechtigt jedoch in vielen ausländischen Staaten zur Inanspruchnahme von Behindertenparkplätzen, und zwar in sämtlichen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und außerdem in folgenden Staaten: Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Australien, Bosnien-Herzegowina, Georgien, Island, Japan, Kanada, Republik Korea, Kroatien, Liechtenstein, Mazedonien, Mexiko, Moldau, Montenegro, Neuseeland, Norwegen, Russland, Schweiz, Serbien, Türkei, Ukraine, USA und Weißrussland.
    ... meine güte, siegfried ... da bist du erstaunlich weit rumgekommen
    Der Mensch der den Berg versetzte, war derselbe der anfing, kleine Steine wegzutragen
    (Unbekannt)
    Das Leben wird einem noch geschenkt, danach muß man hart dran arbeiten ...




  8. #58

    Standard AW: Hartz IV

    Zitat Zitat von lorik Beitrag anzeigen
    Hallo Hannelore,
    wegen Deine Fragen zu den Merkzeichen und wegen der guten Info von Sabine, habe ich auch etwas Neues erfahren.
    Als Information über die Tatsache sogar international gültige Dokumente zu haben, habe ich mal aus dem Internet etwas hier in meinen Beitrag kopiert.

    Gilt der Schwerbehindertenausweis auch im Ausland?

    Nein. Einen Rechtsanspruch auf die schwerbehinderten Menschen zustehenden Nachteilsausgleiche haben Sie nur in Deutschland. Es ist aber möglich, dass Sie im Ausland bei Vorzeigen Ihres Schwerbehindertenausweises auf freiwilliger Grundlage Vergünstigungen erhalten. Daher stellen die Versorgungsämter in Bayern für schwerbehinderte Menschen in ihrem Zuständigkeitsbereich auf Wunsch eine Bescheinigung in englischer, französischer, spanischer und italienischer Sprache aus, in der das Vorliegen der Schwerbehinderteneigenschaft nach deutschem Recht amtlich bestätigt wird.

    Der blaue Parkausweis mit dem Rollstuhlsymbol für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG) berechtigt jedoch in vielen ausländischen Staaten zur Inanspruchnahme von Behindertenparkplätzen, und zwar in sämtlichen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und außerdem in folgenden Staaten: Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Australien, Bosnien-Herzegowina, Georgien, Island, Japan, Kanada, Republik Korea, Kroatien, Liechtenstein, Mazedonien, Mexiko, Moldau, Montenegro, Neuseeland, Norwegen, Russland, Schweiz, Serbien, Türkei, Ukraine, USA und Weißrussland.


    Hallo Sigfried
    Danke das du dich so bemüht hast .Ich habe nur einen kleinen Leptop und kann euch ,nur schreiben ,wenn ich was zu einem Tema weiß.
    Ich auf jeden fall gleich mal beim Versorgungsamt nach fragen , ob ich jetzt mit meinem GdB100% ,einen außergewöhnlichen Parkausweiß bekomme.
    Den mußte ich nämlich beim Ordnungsamt beantragen.
    Wenn ich etwas neues weiß, dann melde ich mich sofort.
    Gruß Hannelore

  9. #59

    Standard AW: Hartz IV

    hallo hannelore,

    ein GdB, egal wie hoch, berechtigt nicht zum erhalt des internationalen parkausweises. dafür brauchst du ein aG!!

    sag mal, hast du kein internet auf deinem laptop? da könntest du ja mal "parkausweis für behinderte" googeln, da würde sich bestimmt manche frage von alleine klären!

    lg, sabine
    Man merkt erst, wie gut es einem ging, wenn es einem schlechter geht!

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