
Zitat von
lorik
Hallo Hannelore,
wegen Deine Fragen zu den Merkzeichen und wegen der guten Info von Sabine, habe ich auch etwas Neues erfahren.
Als Information über die Tatsache sogar international gültige Dokumente zu haben, habe ich mal aus dem Internet etwas hier in meinen Beitrag kopiert.
Gilt der Schwerbehindertenausweis auch im Ausland?
Nein. Einen Rechtsanspruch auf die schwerbehinderten Menschen zustehenden Nachteilsausgleiche haben Sie nur in Deutschland. Es ist aber möglich, dass Sie im Ausland bei Vorzeigen Ihres Schwerbehindertenausweises auf freiwilliger Grundlage Vergünstigungen erhalten. Daher stellen die Versorgungsämter in Bayern für schwerbehinderte Menschen in ihrem Zuständigkeitsbereich auf Wunsch eine Bescheinigung in englischer, französischer, spanischer und italienischer Sprache aus, in der das Vorliegen der Schwerbehinderteneigenschaft nach deutschem Recht amtlich bestätigt wird.
Der blaue Parkausweis mit dem Rollstuhlsymbol für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG) berechtigt jedoch in vielen ausländischen Staaten zur Inanspruchnahme von Behindertenparkplätzen, und zwar in sämtlichen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und außerdem in folgenden Staaten: Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Australien, Bosnien-Herzegowina, Georgien, Island, Japan, Kanada, Republik Korea, Kroatien, Liechtenstein, Mazedonien, Mexiko, Moldau, Montenegro, Neuseeland, Norwegen, Russland, Schweiz, Serbien, Türkei, Ukraine, USA und Weißrussland.
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