Hallo Manuela!
Ich bin diesen Formulierungen auch erstmal auf den Leim gegangen! Erst nach mehrmaligem Studieren hab ich gemerkt : es kommt nicht darauf an behindert zu sein, sondern darauf, ob man Sozialhilfeempfänger ist. Nur die ganz "Armen" werden bei der GEZ befreit. Egal ob schwerbehindert oder nicht.
Oder du musst es beim Versorgungsamt mit dem RF Kennzeichen probieren. Aber da gibt es dann ja die Gesetzesänderung ab 2013!
Meinen Antrag auf Befreiung bei der GEZ hab ich gar nicht fertig ausgefüllt, als mir das alles klar wurde.
LG
Dani


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(ein "H" wurde mir aber gleichzeitig genehmigt, was den staat viel mehr [durch steuerfreibetrag] kostet.) 

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