Erster bundesweiter Budgettag am 16. Oktober.
Berlin (kobinet) Am 16. Oktober öffnen anlässlich des ersten bundesweiten Budgettages ca. 100 Beratungsstellen zum Persönlichen Budget im gesamten Bundesgebiet ihre Türen für die Öffentlichkeit, um Beratungen, vielfältige Veranstaltungen und kreative Aktionen zum Persönlichen Budget durchzuführen.
Die zentrale Koordination des Budgettages hat das Kompetenzzentrum Persönliches Budget des PARITÄTISCHEN in Kooperation mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales übernommen. Eingebunden in den Tag sind viele Beratungsstellen des Netzwerkes "Beratung Persönliches Budget", welches seit Mai 2009 arbeitet.
Aber auch andere Beratungsstellen und insbesondere Gemeinsame Servicestellen beteiligen sich an der Kampagne. Der 1. Bundesweite Budgettag steht unter der Schirmherrschaft von Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen.
Warum braucht es einen Bundesweiten Budgettag?
Gemeinsam wollen Beratungsstellen in vielen Orten und Regionen Deutschlands an diesem Tag ein Zeichen setzen. Das Persönliche Budget hat sich als bedeutsam für die Stärkung der Selbstbestimmung und die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für Menschen mit Behinderungen erwiesen.
Dies bestätigen vor allem die NutzerInnen Persönlicher Budgets selbst. Eine weitere Erkenntnis ist, dass Beratung und Unterstützung der Schlüssel zur Umsetzung und Verbreitung des Persönlichen Budgets darstellt. Dies in die Öffentlichkeit zu transportieren, ist nach wie vor wichtig. Denn noch immer kennen nicht alle Menschen mit Behinderungen, Angehörige, Betreuer aber auch Einrichtungen das Persönliche Budget. Auch die Beantragung und die Umsetzung des Persönlichen Budgets stoßen nach wie vor auf Hürden, heißt es im Informationsblatt zum ersten bundesweiten Budgettag des PARITÄTISCHEN.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales geht derzeit von ca. 10.000 – 15.000 Persönlichen Budgets bundesweit aus. "Dies ist gut, aber es könnten mehr Menschen mit Behinderungen das Persönliche Budget für ein selbstbestimmteres Leben in Anspruch nehmen", findet der PARITÄTISCHE. Das Statistische Bundesamt gibt aktuell 7,1 Millionen schwerbehinderte Menschen in Deutschland an. Beratungsstellen helfen Menschen mit Behinderungen bei der Entscheidung für das Persönliche Budget, bei der Antragstellung, im Antragsverfahren und bei der Umsetzung.
Was ist das Persönliche Budget?
Diese neue Leistungsform ist seit 2001 in §17 Sozialgesetzbuch Neun (SGB IX) verankert und ist seit dem 01.01.2008 ein Rechtsanspruch. Das Persönliche Budget kann von all denjenigen beantragt werden, die behindert sind oder von Behinderung bedroht sind. Es umfasst alle Teilhabeleistungen sowie Leistungen der Krankenkassen, Pflegeversicherung, Unfallversicherung und der Hilfe zur Pflege im Rahmen der Sozialhilfe, soweit sie alltäglichen und regelmäßig wiederkehrend erbracht werden.
Das Persönliche Budget kann auch trägerübergreifend beantragt werden, wenn Leistungen verschiedener Träger mit dem Persönlichen Budget zusammengefasst werden sollen. Die Berechtigten erhalten dann das Geld, das bisher an einen oder mehrere Leistungserbringer gezahlt wurde, direkt auf ihr Konto. Die Idee dabei ist es, dass die Menschen mit Behinderungen sich von diesem Geld genau die Unterstützung beschaffen können, die sie individuell benötigen. Das Persönliche Budget stellt im Rahmen des Wunsch- und Wahlrechtes der Menschen mit Behinderungen somit eine Alternative zur Sachleistung dar, so der PARITÄTISCHE.
Ein Antrag auf ein (trägerübergreifendes) Persönliches Budget kann beim Leistungsträger oder in den Gemeinsamen Servicestellen, welche sich in jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt befinden, gestellt werden. Darüber hinaus beraten viele leistungsträgerunabhängige Beratungsstellen und Initiativen zum Persönlichen Budget und unterstützen Menschen mit Behinderungen bei der Antragsstellung. Eine Liste mit detaillierten Angaben zum Beratungsangebot von Beratungsstellen bietet das Kompetenzzentrum Persönliches Budget des PARITÄTISCHEN unter www.budget.paritaet.org an.


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