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Thema: gendiagnostik

  1. #1
    Avatar von utsch
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    Standard gendiagnostik

    seit 1. Februar 2010 traten wesentliche Abschnitte des GenDG in Kraft, die Sie als Veranlasser von Laboruntersuchungen und das beauftragte Labor betreffen.
    Genetische Untersuchungen dürfen zukünftig nur mit vorliegender schriftlicher Einwilligung des Patienten durchgeführt werden.

    Der behandelnde, verantwortliche Arzt muss den Patienten über Wesen,
    Bedeutung und Tragweite der jeweiligen Untersuchung aufklären und dies schriftlich dokumentieren (Aufklärungspflicht). Wir weisen darauf hin, dass zukünftig jedem genetischen Untersuchungsauftrag die unterschriebene Einwilligungserklärung des Patienten beigelegt werden muss.

    Ein aktuelles Formular finden Sie auf unserer Homepage www.medlzln lsche-genetlk.de und auf unseren Untersuchungsauftragen.
    Ohne unterschriebene Einwilligungserklärung des Patienten kann ab dem
    1. Februar 2010 keine genetische Untersuchung durchgeführt werden!

    Es handelt sich um eine genetische Untersuchung, wenn eine genetische Eigenschaft untersucht wird (z.B. CFTR-Gen bei V.a. Mucoviscidose, Faktor V Leiden bei V.a. Thrombophilie, aber auch Bestimmung von Cholesterin bei V.a. familiäre Hypercholesterinämie).
    Das GenDG schreibt weiterhin eine sofortige Vernichtung der Probe nach Abschluss der Diagnostik vor.

    Da es häufig sinnvoll ist, auf eine bereits vorhandene Probe zurückzugreifen (z.B. bei geplanter Stufendiagnostik), empfehlen wir, den Patienten auf die Wahlmöglichkeit für eine längere Aufbewahrung hinzuweisen.
    Darüber hinaus ist das beauftragte Labor zur Vernichtung der Untersuchungsdaten nach 10 Jahren verpflichtet.

    Die Information über eine krankheitsverursachende Mutation ist jedoch für eine spätere Zieldiagnostik bei weiteren Familienmitgliedern und für die exakte Risikobeurteilung unabdingbar. Der Patient sollte daher auf die Wahlmogllchkelt zur langeren Aufbewahrung hingewiesen werden.

    Auch die Weiterleitung eines Untersuchungsauftrags und die Befundmitteilung an mitbehandelnde Arzte ist zustimmungspflichtig.
    Gemäß GenDG soll nach jeder diagnostischen genetischen Untersuchung eine Genetische Beratung angeboten werden.

    Bei prädiktiver Diagnostik, z.B. bei neurodegenerativen Erkrankungen oder
    erblichen Krebserkrankungen, muss vor und nach Abschluss der Untersuchung eine Genetische Beratung erfolgen. Dies gilt auch für die Pränataldiagnostik. Im Einzelfall kann nach schriftlicher Aufklärun!? über die Beratungsinhalte schr.iftlich der Verzicht auf die Beratung erklärt werden.

    Gerne können wir Ihnen auf Wunsch eine Genetische Beratungsstelle In Ihrer Nahe nennen .
    Weitere Inhalte des GenDG werden noch durch die neu ernannte Gendiagnostikkommission präzisiert werden. Der Gesetzestext kann unter www.bundesgesetzblatt.de (Ausgabe 50 vom 4.8.2009) nachgelesen werden.

    Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne telefonisch unter
    089/895578-0 zur Verfügung.
    wenn dir das Wasser bis zum Hals steht, lass den Kopf nicht sinken!:rolleyes:
    Liebe Grüße von Uta

  2. #2
    *1952 - † 2011 Avatar von lorik
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    Standard AW: gendiagnostik

    Jawohl, bestätige ich mit einem aktuellen Fall. Meine Tochter wurde gestern von unserm Neurologen angerufen und über diesen neuen Sachverhalt informiert.
    Achte auf Deine Gedanken - sie sind der Anfang Deiner Taten.
    Lebensweisheit aus China

    Siegfried.

  3. #3
    Avatar von engel
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    Standard AW: gendiagnostik

    Ich war am 04.02. zum Gentest. Die Ärztin sagte mir auch, daß es Neuerungen gibt.
    Ich mußte ein Patientenblatt unterschreiben.
    Aber der Test dauert ca. 3-4 Monate.
    Gruß Engel

  4. #4
    DHAG-Vorstand Avatar von majofrajo
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    Standard AW: gendiagnostik

    und zu diesem Thema berichtet Dr.Kreuz am 11´04.2010 auf der Jahreshauptversammlung.
    Ciao Marina
    Wozu sich Sorgen machen ums Leben?
    Keiner überlebt`s.
    (Truman Capote)

  5. #5
    Avatar von Ilse
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    Standard AW: gendiagnostik

    auch hier bei uns ist dies der Fall, meine Söhnemänner (23+19) mussten selber ein Formblatt zur Einverständnis unterzeichnen, bei meiner Tochter (10) mein Mann und ich.

    auch hatten wir bei der Blutabnahme der Kids (Anfang Dez.09) eine Beratung und

    am 16.4. jetzt in GRAZ zur Ergebnisfeststellung ebenfalls eine Beratung,
    schließlich ist so etwas net ohne und psychisch eine Belastung für Angehörige, Eltern und Kinder.

    das dies jetzt gesetzlich geregelt wurde, eh höchste Zeit!

    lg Ilse
    „Ich finde, neben der Unwissenheit ist die Gleichgültigkeit das größte Übel auf der Welt.“

  6. #6
    Avatar von streuner
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    Standard AW: gendiagnostik

    ... da stimm ich dir zu ilse, bei mir liefen 2oo7 auf einmal 6 tests ... auf sca 1, 2, 3 und 6 dazu auf spg 4 und 7 das sind die vererbbaren spinalparalysen, als ich mich da überall durchgegoogelt hab war ich halb verrückt vor angst ...

    ... auch wenn alle negativ ausfielen, war die zeit des wartens der größte hammer ... glaub soviele auf einmal würd ich nie mehr machen, auch keinem empfehlen ...

    davor brauchte ich noch keinen ambulanten seelenklempner ... aber danach ...
    Der Mensch der den Berg versetzte, war derselbe der anfing, kleine Steine wegzutragen
    (Unbekannt)
    Das Leben wird einem noch geschenkt, danach muß man hart dran arbeiten ...




  7. #7
    Avatar von Ilse
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    Standard AW: gendiagnostik

    manu, 2008 wurde ich in der Reha auf SCA 1,2,3 + 6, die häufigsten getestet, da wusste ich ja noch überhaupt nix, unterschrieb das Formular und wurde net aufgeklärt (mein jetzt über Vererbung)
    raus kam nix!
    2009 in Wien im Krankenhaus Rosenhügel, traf ich zum erstenmal auf einen Arzt, der mich verstand, ich will kein Verdacht sein *gg*

    bis dahin dachte ich, es sind einfach Durchblutungsstörungen, dachte mit Medikamenten bekommt man das sicher hin.

    der Verdacht auf war mir zu vage, zwar informierte ich mich im Internet, sah alles durch von 1-......, nun ja, wer will sowas schon haben?

    und dann im Nov. der Anruf, es wurde gefunden, mein toller Arzt in Wien.

    mit der Diagnose SCA 14 kann ich ehrlich gesagt besser umgehen als mit Verdacht auf......so schei..... die Krankheit auch ist, aber irgendwie habe ich meinen inneren Frieden damit gefunden.

    Bei dem Gedanken an meine Kinder, ehrlich, hatte ich Träume und Tränen, das Unterbewusstsein kann man eben net ausschalten.

    die Kinder werden ja in Graz in der Genetischen Abteilung gecheckt, die Beratung von dieser Frau Doktor plus Stammbaum usw. war spitze, psychologisch gesehen hätte ich mir sowas 2008 schon gewünscht.

    die Ängste, die man hat.

    zu meinem Pech muss ich noch sagen,08, die Chirurgin schickte mich ja damals zu einer befreundeten Neuro.
    Die sagte mir barsch ins Gesicht: jo glaubsn leicht, des wird besser?

    ich fix und foxi, denn das machte mir wirklich Angst.
    Habe dann die neuro gewechselt.
    Aber das ich heute ein Gen Ergebnis habe, da war ich alleine dahinter, bin eben neugierig
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  8. #8
    Avatar von streuner
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    Standard AW: gendiagnostik

    ... es ist auch ein riesen stück erleichterung und dann kann man sich selber besser stellen ... du ilse, ob die tests auf 1, 2, 3 und 6 im angebot waren ? und deshalb so oft getestet wurden ... ?

    tumor ist wenn man trotzdem lacht, äh ... humor meinte ich ... hups
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  9. #9
    Avatar von Ilse
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    Standard AW: gendiagnostik

    Angebot is gut, die Ärztin in Graz hat zu mir gesagt, dass ich schnell mit einer Diagnose war (sprich Suchbeginn 08 und Ende 09 Ergebnis), da die Nr. 14 selten mitgetestet wird.
    In ö. ist ihr die Nr. 14 noch nicht bekannt, weißt, ich denke, wer weiß, wie viele ältere menschen damit hadern und nun ja, einfach als Verdacht laufen!
    aber in ca. 15-20 Jahren ist man damit sicher weiter, da das Internet für menschen, die in der einschicht leben, da auch von vorteil ist und immer mehr genutzt wird!
    „Ich finde, neben der Unwissenheit ist die Gleichgültigkeit das größte Übel auf der Welt.“

  10. #10
    Avatar von engel
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    Standard AW: gendiagnostik

    Hallo!
    Endlich ist die Diagnose von meinen gen-Test da. Die Ärztin hat bei mir angerufen, am 10.06. muß ich zur Besprechung der Diagnose. Das heißt wieder warten.
    Gruß Angela

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