Es gibt neues zum Thema Selbsthilfefördeung.
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Ciao Marina
Wozu sich Sorgen machen ums Leben?
Keiner überlebt`s.
(Truman Capote)
Für die Regionalgruppenleiter wird eine Schulung am 09.10.2010 im Cosmopolitan stattfinden. Referent ist der Justiziar, Herr Brünsing von der BAG Selbsthilfe.
Thema ist, die Kontoführung der unselbständigen Untergliederungen der DHAG.
ACHTUNG: Momentan akzeptieren die Krankenkassen noch das jetzige Modell. Ab 2011, werden nicht rechtsfähige Gruppen von den KK nicht mehr gefördert.
Solche Gruppen, die Ihr Konto nicht über den Bundesverband laufen haben sind dann auch keine DHAG Regionalgruppen.
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Ciao Marina
Wozu sich Sorgen machen ums Leben?
Keiner überlebt`s.
(Truman Capote)
Eine kleine Lektüre für Reginalgruppenleiter.
Die Leiter sollten dies lesen, denn Unwissenheit schützt vor der Haftung nicht.
Außerdem ist dies eine gute Vorbereitung für die Schulung.
Ciao Marina
Wozu sich Sorgen machen ums Leben?
Keiner überlebt`s.
(Truman Capote)
Gemeinnützige Ausgaben
"Geselligkeit" ist ein wichtiger Aspekt des Vereinslebens. "Gesellige Veranstaltungen" kollidieren aber u. U. mit der Gemeinnützigkeit - oder zeitigen zumindest oft nicht bedachte steuerliche Folgen.
Als gesellige Veranstaltung gilt alles, bei dem das bloße Zusammensein der Mitglieder gegenüber den Satzungszwecken in den Vordergrund tritt. Das sind Weihnachts- oder Karnevalsfeiern ebenso wie Vereinsausflüge. Geselligkeit gehört natürlich ganz selbstverständlich zum Vereinsleben. Deswegen stellt der Gesetzgeber in § 58 Nr. 8 Abgabenordnung (AO) klar, dass sie nicht grundsätzlich gemeinnützigkeitsschädlich sein soll. "Gesellige Zusammenkünfte" sind danach ohne Schaden für die Gemeinnützigkeit, wenn sie im Vergleich zur steuerbegünstigten Tätigkeit "von untergeordneter Bedeutung" sind.
Was untergeordnet bedeutet, ist hierfür bisher nicht geklärt. Grundsätzlich wird wie auch sonst bei zweckfremden Tätigkeiten gelten, dass sie gegenüber den begünstigten nicht überwiegen dürfen. Das bemisst sich am Sach- und Zeitaufwand, nicht an den Einnahmen. Allerdings können dabei die geselligen Veranstaltungen nicht isoliert betrachtet werden. Insgesamt muss immer die Satzungstätigkeit dem Verein sein "Gepräge" geben.
Das gilt auch für die Mittelverwendung. Werden zweckgebundene Mittel für gesellige Veranstaltungen verwendet, droht der Entzug der Gemeinnützigkeit. Hier gelten die allgemeinen Grenzen für unentgeltliche Zuwendungen (40-Euro-Grenze).
Gesellige Veranstaltungen können in aller Regel kein Zweckbetrieb sein. Nur im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe oder bei der Betreuung alter Menschen gilt auch die Freizeitgestaltung (bei entsprechender pädagogischer o.ä. Ausrichtung) als Zweckbetrieb. Problematisch sind Veranstaltungen, die zwar grundsätzlich dem Zweckbetrieb zugeordnet sind, aber "gesellige Anteile" haben. Hier muss sichergestellt sein, dass der zweckfremde Anteil nicht überwiegt. Die Finanzämter ordnen sonst die Veranstaltung dem steuerpflichtigen Bereich zu.
Beispiel: Dem Auftritt des Chores bei der Weihnachtsfeier folgt eine ausgiebiges geselliges Zusammensein bei Glühwein und Plätzchen. Die Eintrittsgelder können eventuell nicht mehr dem Zweckbetrieb "kulturelle Veranstaltung" zugeordnet werden.
Werden mit geselligen Veranstaltungen Einnahmen erzielt (z. B. Eintrittsgelder) fallen diese immer in den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftbetrieb. Aus der Regelung des § 58 Nr. 8 AO ergibt sich hier keine Begünstigung.
Tipp: Der Verein sollte gesellige Veranstaltungen nicht aus Mitteln des Vereins, sondern aus eigenen Umlagen oder Eintrittsgeldern finanzieren. Es gibt auch oft keine Notwendigkeit, das gesellige Beisammensein als Vereinsveranstaltung zu behandeln.
Ouelle: www.vereinsknowhow.de
Geändert von majofrajo (22.06.2010 um 15:13 Uhr)
Ciao Marina
Wozu sich Sorgen machen ums Leben?
Keiner überlebt`s.
(Truman Capote)
Was soll das Marina?
Für eine Erläuterung wäre ich dankbar, sonst stehen Deine Aussagen ganz unvermittelt da.
Burkhard
Hi Burkhard
solche "Klarstellungen" sind schon wichtig für die Regionalgruppenleiter (RGL).
Zur Zeit befindet sich unser Verein, die DHAG,
in einer Phase der Klärung der Beziehung des
Bundesverbandes zu seinen Untergliederungen, den Regionalgruppen (RG).
Dabei geht es vorallem um den Erhalt der Gemeinnützigkeit,
ohne die ein Wirken des Verbandes für alle Ataktiker nicht mehr möglich wäre.
(Forschungsunterstützung, Öffentlichkeitsarbeit usw.)
LG Ecki
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Fang NIE an Aufzuhören
aber hör NIE auf Anzufangen!!
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Ich denke oft, die Leser sind auf gleichem Stand, wie meine Gedanken.Sorry!
Wie Ecki schreibt sind die Infos, für die Umstellung im Verein,
zum einen für die RGL, aber auch für die Mitglieder der Gruppe.
So können sie aktiv ihre RGL´s bei der Umstellung unterstützen.
Ciao Marina
Wozu sich Sorgen machen ums Leben?
Keiner überlebt`s.
(Truman Capote)
... von mir ein großes lob ! zu wissen was hinter den kulissen passiert ist sehr wichtig und als mitglied zu wissen was beachtet werden muß hilft doch nur ...
und ich sags mal frei übersetzt auf streunerisch: ... die nackige tante in der sahnetorte ist für die weihnachtsfeier dieses jahr gestrichen ...
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