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Thema: Versicherungen

  1. #1

    Standard Versicherungen

    Hallo zusammen,
    hab da mal eine Frage an Euch....

    Wer hat nach Feststellung der Ataxie noch eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen? Gab es da Probleme/Einschränkungen wegen der Erkrankung?

    Wie ist das wenn Kinder von Ataxie Erkrankten vor dem Gentest eine solche Versicherung abschließen wollen. Müssen solche Daten von den Eltern angegeben werden?

    Hoffe sehr, das mit jemand von Euch mit seinen Erfahrungen weiterhelfen kann.

    Bei der Versicherung (bei der ich fast alles habe) möchte ich nicht anrufen und fragen weil es sonst bei den bestehenden Verträgen vielleicht Probleme geben könnte.

    LG
    Elke

  2. #2

    Standard AW: Versicherungen

    Hallo Elke,
    bestehende Verträge behalten ihre Gültigkeit, es sei denn, deine Ataxie war schon bekannt und wurde von dir verschwiegen!
    Eine Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung wirst Du nur noch sehr schwer bekommen. Auf jeden Fall aber würde die Gesellschaft alle Risiken, die mit deiner Ataxie zusammenhängen, ausschließen. Dazu gehören mit Sicherheit auch "Schadensereignisse", die beispielsweise aus Stürzen resultieren.
    Deine Kinder sind, solange keine Ataxie diagnostiziert wurde, versicherbar. Steht die Diagnose, wird es schwer, bei manchen Versicherungsformen nahezu unmöglich!
    Ich habe mal eine Zeit lang für ein namhaftes Unternehmen Versicherungen verkauft, sowohl haupt- als auch nebenberuflich.
    Ich hoffe, Dir geholfen zu haben.
    LG
    Michael
    besser arm dran als arm ab

  3. #3

    Standard AW: Versicherungen

    hallo elke und michael,

    ist es bei kindern ncht so, dass es nur dann probleme gibt, wenn sie selbst erkankt sind bzw. einen "positiven" gentest haben machen lassen?

    bei der bu-versicherung meiner kinder wurde nur nach eigenen durchgemachten krankheiten gefragt, nicht nach familiären leiden. und obwohl ich zum zeitpunkt des abschlusses schon wackelte (hatte aber noch keinen gentest gemacht), hat der versicherungsvertreter keine fragen gestellt.

    lg, sabine
    Man merkt erst, wie gut es einem ging, wenn es einem schlechter geht!

  4. #4

    Standard AW: Versicherungen

    Hallo Sabine,
    ich schrieb doch:
    "Deine Kinder sind, solange keine Ataxie diagnostiziert wurde, versicherbar. Steht die Diagnose, wird es schwer, bei manchen Versicherungsformen nahezu unmöglich!"
    LG
    Michael
    besser arm dran als arm ab

  5. #5

    Standard AW: Versicherungen

    Hallo,
    eindeutiger wäre wohl gewesen

    solange keine Ataxie bei ihnen diagnostiziert wurde?

    LG
    Dani

  6. #6

    Standard AW: Versicherungen

    genau, dani!
    Man merkt erst, wie gut es einem ging, wenn es einem schlechter geht!

  7. #7

    Idee AW: Versicherungen

    Hallo und danke für die Antworten!

    Also wenn ich es richtig verstehe dann ist es solange bei den Kindern keine Ataxie durch einen Gentest "gesichert" festgestellt wurde, kein Problem!?

    Auch dann nicht, wenn bei einem Elternteil die Ataxie bereits per Test festgestellt wurde?

    Dann wäre es ja zumindest für meine Tochter kein Problem diesbezüglich.

    Nochmal eine Frage an Micha speziell: die verstehenden Verträge behalten auch ihre Gültigkeit wenn sie "rauskriegen" das Jahre später bei mir eine Ataxie diagnostiziert wurde?

    Vielen Dank für Eure Antworten!

    LG
    Elke

  8. #8
    Avatar von ludwig
    Registriert seit
    30.08.2009
    Ort
    Ostfriesland
    Alter
    45
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    425

    Standard AW: Versicherungen

    Zitat Zitat von kitty city Beitrag anzeigen
    Hallo und danke für die Antworten!

    Also wenn ich es richtig verstehe dann ist es solange bei den Kindern keine Ataxie durch einen Gentest "gesichert" festgestellt wurde, kein Problem!?

    Auch dann nicht, wenn bei einem Elternteil die Ataxie bereits per Test festgestellt wurde?

    Dann wäre es ja zumindest für meine Tochter kein Problem diesbezüglich.

    Nochmal eine Frage an Micha speziell: die verstehenden Verträge behalten auch ihre Gültigkeit wenn sie "rauskriegen" das Jahre später bei mir eine Ataxie diagnostiziert wurde?

    Vielen Dank für Eure Antworten!

    LG
    Elke
    moin Elke aus eigene erfahrung kann ich dir nur raten ein ärztliches gutachten (hausarzt) den antrag auf berufsunfähigkeitsrente beizufügen,wenn die versicherung deine tochter dann eine versicherung verkauft kommen die aus den vertrag nicht heraus,,,,alles anderre ist zu unsicher und kostet nur geld und nerven.
    ich hatte mit 12j. mal was und darauf haben die sich dann gestütz und trozt rechsanwalt hab ich keine rente bekommen,dumm gelaufen.also bitte nur mit ärtzlichen gesundheits zeugnis oder wie sich das nennt einen vertrag abschließen,sonst werden die sich da rausreden,,bei mir sagten die auch nur das mein damaliger versicherungsvertreter das so nie hätte abschließen dürfen,
    lieben gruß,Ludwig

  9. #9

    Standard AW: Versicherungen

    Hallo Elke,
    jawohl, bestehende Verträge behalten ihre Gültigkeit wenn bei der Antragstellung die Erkrankung nicht bekannt war!
    Für deine Kinder ist DEINE Erkrankung versicherungstechnisch irrelevant!
    Gruß
    Micha
    besser arm dran als arm ab

  10. #10

    Standard AW: Versicherungen

    Hallo und nochmals danke für Eure Tipps und Ratschläge.

    Dann bin ich ja beruhigt. Okay eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung wird dann wohl nichts mehr bei mir werden, aber wenigstens mein Kind kann sich dann rechtzeitig versichern.

    Ich weiß ja auch nicht ob sie überhaupt jemals einen Test machen lassen will oder nicht. Auf jeden Fall sollte sie es dann machen bevor sie sich testen läßt.

    LG
    Elke

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