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Thema: behindertenausweis

  1. #1
    Avatar von chrisi-moerle
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    Standard behindertenausweis

    auf dem bescheid des Landratsamt steht:
    GdB 90 und aG

    heute ist der Ausweis mit Änderung zurückgekommen.
    Auf dem steht:
    GdB 100 und aG
    diese Erweiterung ist handschriftlich.

    Muß ich die "Mehr GdB" melden? Wo?
    Welche Vergünstigungen hab ich mt 100? KFZ Steuer...?

    Danke
    gruß vom bodensee
    chrisi
    ******************************
    keep on rocking
    am limit leben, macht spass

  2. #2
    Moderatorin Avatar von zauberfee
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    Standard AW: behindertenausweis

    Hallo Chrisi,

    das "Mehr" an GdB mußt Du nirgendwo melden.

    Mit 100 % steht Dir bei der Einkommensteuer ein Pauschbetrag von € 1 420 zu ( statt € 1 30 ).

    Mit dem Merkzeichen aG steht Dir auch die Kfz-Steuerbefreiung zu, unabhängig vom GdB.

    Hier eine Übersiicht über die Nachteilsausgleiche bei Schwerbehinderung.

    Gruß

    Monika
    Glück hängt nicht davon ab,
    wer du bist oder was du hast,
    es hängt nur davon ab, was du denkst.

  3. #3
    Avatar von scout
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    Standard AW: behindertenausweis

    Hallo,
    nun habe ich einen GdB von 40% für die SCA6 eingestuft bekommen. M.E. ist dies in Anbetracht der Schwere der Erkrankung deutlich zu wenig.
    Nun überlege ich ob ich den 1. Widerspruch allein Formuliere, mir hier vor Ort einen Beistand suche, oder mich an die DHAG um Hilfe wende. Wie sind denn so Eure Erfahrungen?
    Gruß Reiner
    Geändert von scout (02.06.2009 um 13:24 Uhr)

  4. #4

    Standard AW: behindertenausweis

    Zitat Zitat von scout Beitrag anzeigen
    Hallo,
    nun habe ich einen GdB von 40% für die SCA6 eingestuft bekommen. M.E. ist dies in Anbetracht der Schwere der Erkrankung deutlich zu wenig.
    Nun überlege ich ob ich den 1. Widerspruch allein Formuliere, mir hier vor Ort einen Beistand suche, oder mich an die DHAG um Hilfe wende. Wie sind denn so Eure Erfahrungen?
    Gruß Reiner
    Hallo Reiner,

    bei dem Grad der Schwerbehinderteneigenschaft ist nicht die Schwere der Erkrankung entscheidend (also es kommt nicht darauf an, was möglicherweise noch auf Dich zukommt), sondern entscheidend ist, wie schwer Du aktuell durch die Krankheit behindert bist.

    Bei Dir ist zum Glück die Krankheit noch nicht weit fortgeschritten; bei mir ging es vor acht Jahren mit 30 % oder 40 % los, inzwischen bin ich bei 80 %.

    Wenn Du Widerspruch einlegen willst, würde ich in jeden Fall mit Deinem Neurologen sprechen. Denn seine Stellungnahme war (mit-) entscheidend für die Entscheidung des Versorgungsamts.

    In jedem Fall hast Du auch die Möglichkeit, in 1 oder zwei Jahren, wenn die Krankheit weiter voranschreitet, eine neue Einstufung zu beantragen.

    Gruß Burkhard
    Geändert von Burkhard (02.06.2009 um 14:32 Uhr)

  5. #5
    Avatar von wlaemmle
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    Standard AW: behindertenausweis

    Zitat Zitat von scout Beitrag anzeigen
    Hallo,
    nun habe ich einen GdB von 40% für die SCA6 eingestuft bekommen. M.E. ist dies in Anbetracht der Schwere der Erkrankung deutlich zu wenig.
    Nun überlege ich ob ich den 1. Widerspruch allein Formuliere, mir hier vor Ort einen Beistand suche, oder mich an die DHAG um Hilfe wende. Wie sind denn so Eure Erfahrungen?
    Gruß Reiner
    Ganz genau wie Burkhart sagt ist auch meine Meinung.

    Mit Deinem Neurologen vor Ort solltest Du eine entspechende Einstufung abstimmen.
    LG Wolfgang

  6. #6
    Avatar von scout
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    Standard AW: behindertenausweis

    Mit meinem Neurologen vor Ort habe ich ein Problem. Der hat mir nach der Diagnose SCA6 gesagt, dass sich da vorläufig kaum was an meinem Zustand ändert. Das passt überhaupt nicht zu dem was ich täglich fühle.
    Ich habe den Eindruck, dass er mit SCA nicht viel anfangen kann.
    Meinen 1. Termin bei Frau Dr. Timmermann-Braun habe ich erst im September.
    Geändert von scout (02.06.2009 um 16:22 Uhr)

  7. #7

    Standard AW: behindertenausweis

    Hallo Reiner,

    dann würde ich gegen den Bescheid

    fristwahrend Widerspruch

    einlegen, um zu verhindern, dass der Bescheid bestandskräftig wird.

    Zugleich würde ich in dem Schreiben betonen, dass Du vor einer Begründung des Widerspruchs erst noch das Ergebnis des Gesprächs mit Frau Dr. Timmermann - Braun abwarten willst und dieses Gespräch aber erst im September stattfinden wird.

    Gruss Burkhard

  8. #8

    Standard AW: behindertenausweis

    Zitat Zitat von scout Beitrag anzeigen
    Mit meinem Neurologen vor Ort habe ich ein Problem. Der hat mir nach der Diagnose SCA6 gesagt, dass sich da vorläufig kaum was an meinem Zustand ändert. Das passt überhaupt nicht zu dem was ich täglich fühle.
    Ich habe den Eindruck, dass er mit SCA nicht viel anfangen kann.
    Meinen 1. Termin bei Frau Dr. Timmermann-Braun habe ich erst im September.
    Hallo Scout, ist die Widerspruchsfrist von vier Wochen noch nicht abgelaufen, erhebst du mit folgender Begründung Widerspruch bei deinem zuständigen VA.

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    in meinen Antrag auf Höherstufung des GDS wurde hier nach Aktenlage entschieden. Da sich mein derzeitiger Gesundheitszustand verschlechterte wird hier eine Begutachtung durch enen ärztlichen Gutachter des Versorgungsamtes von mir hier beantragt.


    Nicht mehr und nicht weniger, den dieser Antrag von dir muss nun wieder innerhalb von zwei Wochen bearbeitet werden.
    Du kannst hier auch die Ärzte angeben bei denen du in Behandlung bist und diese gleichzeitig von der Schweigepflicht entbinden. Diesen Vordruck kannst du im internet runterladen.

    Hintergrund ist der, es gibt die "ärztlichen Begutachtungsrichtlinien" seit dem 01.01.2009 nicht mehr! So werden hier in den neuen Richtlinien die Beschwerden des Einzelnen mehr berücksichtigt.

    Ich würde es so machen, dauert ca. drei Monate.

    Liebe Grüsse und viel Erfolg,

    von

    peter

  9. #9
    Avatar von scout
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    Standard AW: behindertenausweis

    Hallo,
    danke für Eure Ratschläge, ihr habt mir damit einiges weiter geholfen. Die Einspruchsfrist läuft noch bis etwa Mitte Juni. Ich werde sie weitgehend ausschöpfen und dann den Widerspruch, so wie ihr schreibt formulieren. Dann zieht sich das Verfahrfen schon automatisch so hin, das die Untersuchungsergebnisse von Frau Dr. Timmermann mit einfließen können
    Gruß Reiner

  10. #10
    Avatar von scout
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    Standard AW: behindertenausweis

    Mittlerweile habe ich das Ergebnis meines Einspruchs. Er bestätigt die Einstufung auf 40% obwohl Frau Prof. Dr. Timmann-Braun so gut wie sicher war, dass nach irer Beurteilung eine Anhebung auf 50% folgen müßte.
    Nun werde ich also vors Sozialgericht ziehen. Das muss ich allerdings noch etwas vorbereiten. Mittlerweile, habe in zum einen Probleme mit meinem Arbeitgeber, der in diesen Krisenzeiten, teilweise verständlich, von einem Gesundheitlich angeschlagenen Vertriebmitarbeiter nicht begeistert ist. Zum anderen haben der Berufliche Druck und die Gesundheitlichen Probleme schon zu Depressionen geführt, auf die ich nun auch behandelt werde.
    Habt Ihr noch Tipps zum Vorgehen?
    Schönes WE Reiner
    Ich bin intelligent, schön und gebildet, doch das Beste an mir ist meine große Bescheidenheit.

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