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    Der Heredo-Ataxie-Preis wird für herausragende Forschungsleistungen und Hilfen in der Praxis verliehen.

    Ausschreibung

    § 1
    Die Deutsche Heredo-Ataxie-Gesellschaft e.V. (DHAG) stiftet einen Förderpreis mit dem Ziel, die Lebensbedingungen von Heredo-Ataxie Betroffenen und ihren Angehörigen zu verbessern.

    § 2
    Mit diesem Preis sollen Leistungen aus allen wissenschaftlichen Gebieten und der Praxis ausgezeichnet werden, die dazu beitragen, das Wissen über Ataxie-Erkrankungen zu mehren, insbesondere können
    medizinische Kenntnisse dargestellt werden,neue Ansätze bei Diagnostik und Therapie behandelt werden,Ansätze zur Lebenserleichterung im psycho-sozialen Bereich aufgezeigt werden,Persönlichkeiten ausgezeichnet werden, die sich auf dem Gebiet der Heredo-Ataxien besonders verdient gemacht haben.

    § 3
    Der Preis besteht aus einer Urkunde und kann mit einer Geldprämie in Höhe von Euro 5.000,-- dotiert werden. Die Bewerbung kann selbst, oder durch Vorschlag erfolgen. Der Preis wird alle drei Jahre verliehen. Die Verleihung erfolgt auf der jeweiligen DHAG-Mitgliederversammlung. Der Preisträger muß dort seine Arbeit in einem Vortrag vorstellen.

    § 4
    Der Preis wird spätestens 6 Monate vor der Verleihung öffentlich ausgeschrieben.
    Dabei ist der Schlußtermin der Bewerbung festzulegen.
    Werden mehrere preiswürdige Arbeiten vorgelegt, kann die Prämie geteilt werden.
    Wird keine Arbeit vorgelegt oder als preiswürdig anerkannt, findet keine Preisverleihung statt.

    § 5
    Die eingereichte Arbeit kann als Publikation, als Diplomarbeit, Dissertation- oder Habilitationsschrift, als Buch oder Manuskript vorgelegt werden. Es kann auch eine besondere anderweitige Leistung zur Förderung des Vereins ausgezeichnet werden.
    Die Arbeit soll in Ländern des deutschen Sprachraums entstanden sein. Die Arbeit selbst kann in sowohl deutscher- als auch in englischer Sprache verfaßt worden sein. In letzterem Fall muß jedoch eine Zusammenfassung in deutscher Sprache eingereicht werden. Es können sowohl bereits veröffentlichte, als auch noch nicht veröffentlichte Arbeiten in 4-facher Ausfertigung eingereicht werden. Die DHAG erhält das Recht, die eingereichte Arbeit in ihrer Mitgliederzeitschrift, evtl. auch nur auszugsweise, abzudrucken

    § 6
    Vom Vorstand der DHAG wird auf Empfehlung eines Preisrichterkollegiums entschieden, wer Preisträger wird. Das Preisrichterkollegium wird eigens für diesem Zweck vom Vorstand berufen.

    §7
    Die Preisverleihung erfolgt unter Ausschluß des Rechtsweges. Die Entscheidung über die Preisverleihung ist unanfechtbar.

    § 8
    Etwaige steuerliche Auswirkungen haben die Preisträger zu vertreten. Durch die Bewerbung um den Förderpreis werden die vorstehenden Bedingungen anerkannt.

    § 9
    Änderungen dieser Richtlinien müssen vom DHAG-Gesamtvorstand mit einfacher Mehrheit beschlossen werden.

  • Vision Quadro

    Vision Quadro